Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Radfahrer erhält Bewährungsstrafe: Wie gefährlich sind getunte E-Bikes?

Augsburg
19.01.2024

Radfahrer erhält Bewährungsstrafe: Wie gefährlich sind getunte E-Bikes?

Es ist offenbar kein Hexenwerk, im Internet einen Chip zu kaufen, um sein Pedelec schneller zu machen, als es die Polizei erlaubt. Einem Augsburger wurde das zum Verhängnis.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Plus Im Fahrradverkehr zählen zu den Risiken oft Geschwindigkeit und Selbstüberschätzung. Ein Fall, der in Augsburg vor Gericht landete, hatte besondere Folgen.

Die Polizisten im Streifenwagen werden an der MAN-Kreuzung auf ihn aufmerksam, weil er flott auf dem Fahrrad unterwegs ist, für das Tempo aber wenig in die Pedale tritt. Es passiert das, wovor Klaus P. (Name geändert) sich oft gefürchtet hat. Der Augsburger wird angehalten. Die Beamten werden bei der Kontrolle seines Pedelecs fündig: P. hat mit einem selbst eingebauten Chip den Motor manipuliert. Am Amtsgericht wurde der 49-Jährige dafür nun zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Es ist keine Seltenheit, dass Nutzer ihre Pedelecs, die häufig E-Bikes genannt werden, tunen und damit illegal fahren. Experten erklären, warum dies riskant ist.

Die genaue Unfallstatistik für das Jahr 2023 liegt bislang nicht vor, aber bereits im vergangenen Herbst zeichnete sich im Vergleich zu den Vorjahren ein Höchststand hinsichtlich getöteter Fahrradfahrer ab. Bis September registrierte die Polizei in Nordschwaben neun tödliche Radunfälle, bei drei davon waren die Opfer mit E-Bikes unterwegs. Laut Polizei lag bei acht der neun tödlichen Fälle die Unfallursache beim Radfahrer. Ohne auf die einzelnen Hintergründe einzugehen, ist es kein Geheimnis, dass höhere Geschwindigkeiten auf Fahrrädern mit mehr Risiken einhergehen. Dazu zählen auch Fahrten mit manipulierten E-Bikes, wie sie Klaus P. über drei Jahre lang nahezu täglich in der Stadt unternommen hatte.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.01.2024

Das ist nur das halbe Problem! Habe ich ein zugelassenes Fahrrad mit Nummernschild, dann darf ich nicht mehr auf Radwegen fahren, auf Waldwegen, etc. Wenn ich mit meinem Mann unterwegs bin, hat er ein "normales" Mountainbike und ich ein E-Bike. Seine Geschwindigkeit liegt auf geraden Strecken meist über 25 km/h, ich komme also nicht mehr in den Genuss der Motorunterstützung, die bei 25 km/h endet. Melde ich aber mein E-Bike an und habe ein Nummernschild, darf ich keine Radwege mehr benutzen, mit ihm auch nicht auf Waldwegen fahren oder sonstige Fahrradstrecken. Also keine gemeinsamen Touren mehr. Mir leuchtet nicht ein, warum ein E-Bike ausgerechnet schon bei 25 km/h abriegelt, wo doch ein normaler Fahrer durchaus bis 30 km/h fahren kann, wenn er halbwegs trainiert ist. Ich bin davon überzeugt, dass das Chiptuning bei den meisten kein Gedanke mehr ist, wenn die erlaubt Motorunterstützung bis 30 km/h geht.

19.01.2024

Da möge sich doch ihr Mann bei gemeinsamen Touren
nach Ihrem Fahrvermögen richten - und seines ausreizen,
wenn er alleine fährt.
So ging bei mir und meiner Frau - schon zu Zeiten ohne
E-Bike : - )

19.01.2024

Warum drückt Frau Marks hier so auf die Tränendrüse: "Verhängnis", "Angst", "gefürchtet"?

Der Angeklagte wusste genau, worauf er sich einlässt, es hat ihn nicht weiter gekümmert. Dass er über die polizeiliche Kontrolle nicht erbaut war - kaum überraschend.

Vorstrafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - kümmert ihn nicht, er fährt wieder ohne eine solche zusätzlich zur fehlenden Betriebserlaubnis und Versicherung. Wenn er einen Unfall verursacht ist vermutlich der Geschädigte der Gelackmeierte, weil er ohne Versicherung selbst haften würde, aber eher kein Geld hat (wäre es anders würde es verwundern).

Es ist halt einfach kein Kavaliersdelikt und nein, ich kann nicht generell bestätigen, dass E-Bikes, die nur für 25 km/h zugelassen/ausgelegt sind, höhere Geschwindigkeiten nicht vertragen - wäre ja auch blöd, da sie, schwer wie sie sind, bergab von selbst deutlich schneller werden. Mein E-MTB, das für 25 km/h zugelassen ist, hat die besten Bremsen, die ich je an einem Rad hatte und da es über Stock und Stein muss, ist es auch stabil.

Wenn von 9 tödlich verunfallten Radfahrern "nur" 3 mit E-Bikes unterwegs waren, spricht das eigentlich eher gegen ihre angebliche besondere Gefährlichkeit, denn inzwischen dürfte deren Anteil deutlich höher liegen als bei einem Drittel.

19.01.2024

>> Vor Richter Nicolas Pfeil beteuerte er, dass er meist nur zwischen 30 und 35 km/h schnell gefahren sei. "Einmal habe ich es ausprobiert und bin auf 45 km/h gekommen. Aber das ist Selbstmord." <<

Allein für diese Geschichte nach seiner Vorgeschichte geht die Strafe in Ordnung ;-)

Einen Berg runter ist das Tempo ganz normal. Wenn man also mit dem Auto Strich 30 durch die Pferseer Unterführung fährt und auf dem Fußweg vom Radfahrer rechts auf dem Fußweg überholt wird...