Steinwürfe auf B2 und B17 waren kein versuchter Mord
Plus Lkw-Fahrer Florin N. muss für die gefährlichen Steinwürfe auf Bundesstraßen im Raum Augsburg ins Gefängnis. Warum das Gericht sie nicht als versuchten Mord sieht.
Der Steinewerfer, der zwischen Juni 2022 und Anfang 2023 auf den Bundesstraßen 2 und 17 für Aufsehen in der Bevölkerung im Großraum Augsburg sorgte, ist am Donnerstag vom Schwurgericht nach mehrtägigem Prozess wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", Sachbeschädigung und verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Florin N., 49, nahm den Schuldspruch ruhig entgegen. Er hatte wohl mit einer entsprechenden Strafe gerechnet, nachdem er die Steinwürfe eingeräumt hatte. Umstritten war die juristische Bewertung des aufsehenerregenden Falles. Denn Staatsanwalt Thomas Junggeburth blieb auch in seinem Plädoyer gestern Vormittag bei dem Vorwurf des versuchten Mordes.
Steinwürfe auf B2 und B17: Nur ein Worst-Case-Szenario hätte zum Tod führen können
Das fünfköpfige Schwurgericht war am Ende anderer Meinung. Zwar habe der Angeklagte bei seinen Steinwürfen ganz klar ein Auto treffen wollen und eine Verletzung des Fahrers billigend in Kauf genommen, nicht aber den Tod eines Opfers. Mehrere Sachverständige hätten dargelegt, so der Vorsitzende Richter Franz Wörz, dass nur ein eher unwahrscheinliches Worst-Case-Szenario durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod eines Fahrers geführt hätte. Während der ganzen Serie habe es keinen einzigen schweren Unfall gegeben.
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