Vergewaltigungs-Prozess in Augsburg: Angeklagter kommt frei
Plus Eine junge Frau aus Augsburg soll ein Martyrium erlitten haben: Ihr 25-jähriger Ehemann soll sie missbraucht und geschlagen haben. Doch nun wurde das Verfahren eingestellt.
Überraschende Wende im Prozess um die vorgeworfene Vergewaltigung und "Entführung" einer 24-jährigen Frau im Bärenkeller: Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat den Vorwurf der Anklage gegen den Ehemann, 25, er habe seine Frau am 14. Dezember 2021 gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung in sein Auto gezogen und sie dann in der Nähe von München und später noch einmal in der Wohnung zum Geschlechtsverkehr gezwungen, eingestellt. Der Angeklagte wurde lediglich wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die ist abgegolten, weil der 25-Jährige bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Er wurde sofort freigelassen.
Wie berichtet, war die inzwischen in Scheidung lebende Ehefrau am zweiten Prozesstag ausführlich vom Gericht vernommen worden. Die beiden Verteidiger des Angeklagten Kiril M. (Name geändert), die Anwälte Adam Ahmed und Felix Hägele, hatten erhebliche Widersprüche in der Aussage der Frau gesehen und eine Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten gefordert. Am folgenden, dritten Prozesstag, an dem eigentlich die Vernehmung des Ermittlungsrichters vorgesehen war, dann die unerwartete Verfahrenswende: Das Gericht stellte den Vorwurf der Vergewaltigung und Freiheitsberaubung nach Paragraf 154, Absatz 2, der Strafprozessordnung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.
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