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Augsburg
10.01.2024

Warum die Stadt im Bärenkeller eine Wiese für fast 175.000 Euro kauft

Die Stadt Augsburg hat von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht – und hier im Stadtteil Bärenkeller eine Wiese gekauft.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Um ein Grundstück im Bärenkeller entspann sich in den vergangenen Monaten ein Gerichtsstreit. Die Stadt Augsburg nahm schließlich Geld in die Hand – und hat etwas vor.

Die Wiese, um die sich in den vergangenen Monaten ein Gerichtsverfahren entspann, ist ein unauffälliges Stück Land. Rund 3700 Quadratmeter ist es groß, es liegt im Bärenkeller, direkt an der B17 und dem Holzweg, daneben eine Kleingartenanlage, ein kleiner Stadtpark, ein Hügel. Doch für die Stadt Augsburg hat das Grundstück eine gewisse Bedeutung – weswegen die Kommune nun fast 175.000 Euro in die Hand nahm, um es nach langwierigem Streit einem privaten Eigentümer abzukaufen, ein seltener Schritt. Doch das Areal, davon ist man bei der Stadt überzeugt, wird durch diesen Schritt der Allgemeinheit zugutekommen, es gibt konkrete Pläne.

Der Hintergrund des gesamten Vorgangs ist komplex; offenbar hat die Stadt schon seit Längerem vor, das Umfeld etwas attraktiver zu gestalten. Wer sich vor Ort umschaut, sieht neben dem kleinen Hügel ein verdrecktes und demoliertes Schild, das auf einen "Spielplatz" hinweist, der an dieser Stelle indes nicht existiert. Ein Großteil des Areals hier ist öffentlicher Grund, doch das "Flurstück 714/8 der Gemarkung Oberhausen", wie es offiziell heißt, war es nicht, obwohl im Bebauungsplan von 1997 als öffentliche Grünfläche festgelegt. Es ist offenbar vor allem der Streifen zwischen dem Hügel und der Kleingartenanlage; schwer zu sagen, wo genau die Grenze verläuft. Das Grundstück gehörte jedenfalls einem Privatmann, ehe er es im November 2021 verkaufte – oder besser: verkaufen wollte. 180.000 Euro hätte er von einem Käufer für die unbebaute Wiese bekommen, doch im März 2022 schaltete sich die Stadt Augsburg ein; sie teilte dem Verkäufer mit, dass sie beabsichtige, ihr Vorkaufsrecht auszuüben.

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09.01.2024

174.000 s. 180.000 Euro -

und die doch wohl anfallenden Gerichtskosten ?