
Überfall auf Rentnerpaar: So argumentierten Staatsanwalt und Verteidigung


Zwei Männer sollen ein Ehepaar in Augsburg erheblich verletzt, ein weiterer die Tat geplant haben. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen.
Im Prozess um den Überfall auf ein älteres Ehepaar in Augsburg-Bergheim im Dezember 2021 haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger am Montag ihre Plädoyers gehalten. Staatsanwalt Thomas Junggeburth forderte für die drei Angeklagten jeweils zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren Gefängnis. Junggeburth wertete die Taten unter anderem als gemeinschaftlichen versuchten Mord. Die Verteidiger der drei rumänischen Männer sehen die Lage teils deutlich anders und plädierten auf geringere Strafen.
Der Staatsanwalt sagte, die Gewaltkomponente sei "immer Teil des Plans" der Täter gewesen; dass die Opfer die Attacke überlebten, sei Zufall gewesen. Eine Konfrontation der Täter mit den Opfern sei angesichts der Ausführung des Einbruchs zwangsläufig gewesen, sagte Junggeburth. Der Staatsanwalt sprach von einer "Gewaltorgie", die auch erfahrene Ermittler fassungslos gemacht habe. Zwei der Angeklagten hatten das Haus den Ermittlungen zufolge im Wissen betreten, dass sich darin Menschen aufhielten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht und dass das Urteil aufgehoben wird.
Illegale Autorennen: Diese Strafen drohen
So urteilte das Gericht:
Seit Januar 2022 ist das Verfahren abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 18.6.2020 (4 StR 482/19) entschieden, dass sich der unfallbeteiligte Raser wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hatte. Er wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Am 19.1.2022 (4 StR 319/21) bestätigte der Bundesgerichtshof nun, dass sich der zweite Raser wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Raser werden u.U. zu versuchtem Mord oder zu Mord verurteilt!
Hier bagatellisiert man einen m.E. vergleichbaren Tatbestand - ja sogar noch schlimmer - es ist kein irrsinniger Übermut - sondern ein Vorsatz, Menschen in ihrem geschützen Umfeld - in ihrer Wahnung zu überfallen und mit Gewalt fügig zu machen!
Gelingt es einem Wohnungsinhaber - bespielsweise - sich zu wehren - kann ihm passieren, dass er noch für einen "Schaden" dem er dem Einbrecher (Gewalttäter) "zugefügt" hat - Entschädigung oder lebenslange Rente zu zahlen zu müssen.
Im Gegensatz zu den Tätern, kann man dem Wohnungsinhaber meistens das Geld aus Tasche ziehen?
Hätte jetzt der Einbrecher und nicht der Rentner - sein Augenlicht verloren - könnte sein, der Wohnungsinhaber müsste lebenslang Rente bezahlen? Was bekommt der Rentner von den Gaunern?
Ist das Recht in einem Rechtsstaat!
Wenn wir auch nicht so weit gehen müssen, wie in den USA - sollte m.M. doch ein Schaden jeglicher Art, die ein Einbrecher in der fremden Wohnung erfährt - für die Verteidiger straffrei bleiben!
Diese Forderung ist zu niedrig und in keiner Weise der Tat angemessen.
(edit/mod/NUB 7.2)