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  3. Prozess: Mann wird wegen Mordes an Augsburgerin zu lebenslanger Haft verurteilt

Prozess
08.12.2023

Mann wird wegen Mordes an Augsburgerin zu lebenslanger Haft verurteilt

Srecko S. vor dem Landgericht München. Der 64-Jährige wurde wegen Mordes an seiner Frau verurteilt, die getrennt von ihm in Augsburg gelebt hatte.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Eine Frau aus Augsburg fährt zu ihrem getrennt lebenden Ehemann, kurz darauf stirbt sie an den Folgen eines Kopfschusses. Nun sieht ein Gericht den rätselhaften Fall geklärt.

Anna S. (Name geändert) lebte noch nicht lange in Augsburg, erst ein paar Monate. Sie war im Frühjahr 2015 zu ihrer Mutter ins Univiertel gezogen, zusammen mit ihrer ältesten Tochter. Sie wollte sich hier ein neues Leben aufbauen. Die anderen vier Kinder blieben bei ihrem Mann, den sie verlassen hatte, Srecko S., in München. Anna S. wollte die Kinder nachholen, sie hatte sich deshalb an eine Anwältin gewandt. In der Nacht auf den 4. August 2015 fuhr Srecko S. nach Augsburg, er schlug seiner Ehefrau den Ermittlungen zufolge einen gemeinsamen Familienausflug am nächsten Tag vor. Anna S. folgte ihm mit dem Auto in Richtung München. Wenige Stunden später war die 36-Jährige tot. Nun, mehr als acht Jahre nach der Tat, hat das Landgericht München den Ehemann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war bereits der zweite Prozess in dem Fall. 

Anna S. war mit einem Kopfschuss im Schlafzimmer der ehemals gemeinsamen Wohnung des Paares in Haar bei München gefunden worden, ein lange unklarer Fall. War es ein Suizid, ein Unfall, ein Verbrechen? Der Verdacht der Ermittler richtete sich gegen Ehemann Srecko S., bosnischer Staatsangehöriger, heute 64 Jahre alt, doch erst 2020 klagte ihn die Staatsanwaltschaft an. In der ersten Verhandlung 2022 kam die damals zuständige Strafkammer allerdings zu dem Schluss, dass dem Angeklagten die Tat nicht nachzuweisen sei. Die Kammer sah sich außerstande, "mit der nötigen Sicherheit einen Geschehensablauf festzustellen, wie die Geschädigte konkret zu Tode gekommen sein könnte", wie das Landgericht in einer Pressemitteilung erklärte. Verurteilt wurde Srecko S. zwar, allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen des unerlaubten Besitzes der Tatwaffe.

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