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  3. Umbau von Hotel zu Asylheim bei Augsburg: Projekt auf der Kippe?

Region Augsburg
20.09.2023

Hotel soll zu Asylheim werden: Steht das Projekt auf der Kippe?

Seit rund einem Jahr hat das Hotel im Güterverkehrszentrum Augsburg geöffnet, nun soll es in eine Asylunterkunft für bis zu 440 Männer umgewandelt werden.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Im Hotelgebäude im Güterverkehrszentrum sollen Flüchtlinge untergebracht werden. Nach Auskunft eines Insiders könnte es ein Hindernis geben, der Betreiber beschwichtigt.

Es ist ein Projekt, das hohe Wellen schlägt: Ab dem 24. September sollen im Hotelkomplex im Güterverkehrszentrum keine Zimmer mehr an herkömmliche Hotelgäste vergeben werden, der Landkreis Augsburg möchte dort stattdessen Flüchtlinge unterbringen. Erst Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte die Unterkunft eröffnet, jetzt ist vorerst wieder Schluss. Wie der Betreiber Novum Hospitality unserer Redaktion mitteilte, habe man mit dem Landratsamt Augsburg einen Beherbergungsvertrag für zunächst sechs Monate abgeschlossen. Nun allerdings sagt ein mit dem Bau des Gebäudes befasster Unternehmer, dass das Vorhaben möglicherweise nicht so einfach umgesetzt werden könne. Stimmt das?

Josef Eser ist jemand, der sich auskennt mit dem Hotel und seinen Modalitäten. Mit seiner Firma war er als Projektentwickler für den Bau des Komplexes zuständig, der an die Novum-Hospitality-Hotelkette vermietet wurde. Eser zufolge beinhaltet der Pachtvertrag eine Klausel, die eine Untervermietung ausschließt, sofern der Eigentümer nicht ausdrücklich zustimmt. 

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.09.2023

„ . . . . auf der Kippe?“

Veilleicht schon „gestorben“ ?

„Pläne von Martin Sailer durchkreuzt? Eigentümer
kündigt Betreibern von „Flüchtlings-Hotel“
(so heute online in „augsburg-Journal.de“ )

19.09.2023

These:
Es ist keine Untervermietung des Hotels, weil die Erlöse aus der Zimmervermietung weiter direkt an den aktuellen Betreiber Novum Hospitality gehen. Es gibt schlicht keinen neuen Betreiber, der Vermietungen für eigene Rechnung durchführt und ein unternehmerisches Erlös- u. Kostenrisiko zu tragen hat.

Da der Mietvertrag nach 2015/2016 geschlossen wurde, könnte man einen expliziten Ausschluss der Flüchtlingsbeherbergung im Mietvertrag erwarten, so dies denn Wille der Vertragsparteien war.

P.S. Wäre aber schon bemerkenswert, wenn da ein iranischer Hotelbesitzer keinen geflüchteten Iranern Obdach geben will...

18.09.2023

Aha, daher weht also der Wind. Kein Wunder, dass der Betreiber die Flüchtlingsunterkunft forciert: Ihm gehört das Haus nicht und er bekommt damit sein Haus über den gesamten Belegungszeitraum vollausgelastet, inkl. Bezahlung des Umbaus. Wie das Haus danach aussieht, kann ihm ja Wurst sein. Den üppigen Gewinn schiebt sich natürlich das Management des Hotels ein. Es wäre allerdings sehr kurzsichtig vom Landratsamt, wenn es den Plan nicht auch mit dem Eigentümer abgestimmt hätte. Der wird sich ob dem Wertverlust seiner Immobilie sehr freuen. Auf den ersten Blick eine kompakte Lösung. Die Anstrengungen für eine dezentrale Verteilung der Flüchtlinge über ALLE Kommunen des Landkreises wären wohl nachhaltiger gewesen. (edit/mod/NUB 7.2)

19.09.2023

Wo ist da ein Werverlust?
Der Betrteiber des Hotels vermietet die Zimmer an das Landratsamt und "baut" die Zimmer nach Wunsch des LRA um.. Es erfolgt kein Untervermietung, da der Betreiber und seine Angestellen weiterhin das Hotel führen. Nach Beendigung wird der "Kunde"(sprich LRA) die Kosten der Renovierung und Umbau der Zimmer in den vorherigen Stand auch wieder übernehmen.
Es wäre ja nicht das erste mal, dass ein Hotel zu einer Asyl-und/oder Flüchtigsunterkunft (intern) umgewidmet wurde und danach im vorherigen Stand weitebetrieben wurde/wird.

19.09.2023

@Hans M.: Der Wertverlust entsteht, wenn sie nach nur wenigen Monaten, Türen, Böden, Anstrich, teilweise vielleicht auch Putz, Fenster, Lampen, Badausstattung, etc erneuern dürfen. Ein reines Männerwohnheim mit jungen Männern dürfte egal welcher Herkunft wohl die intensivste Wohnabnutzung haben, v.a. wenn dann noch Kriegstrauma, Perspektivlosigkeit, und damit wohl auch Alkohol, Drogen & Co. hinzukommen.

19.09.2023

Wegen der Abnutzung glaub ich auch immer noch nicht, das der Eigentümer zustimmt. Dass er bei einer Untervermietung zustimmen müsste, ist glaub klar? Weil sonst würde der Hotelbetreiber nicht so abwiegeln, es sei keine Zustimmung erforderlich weil es normaler Hotelbetrieb und keine Untervermietung ist. Wer zahlt eigentlich in Zukunft die GEZ? Daran würde man sehen, ob es weiter Hotelzimmer oder untervermietete möblierte Wohnräume sind.

18.09.2023

Da wird wohl der iranische Geschäftsmann nicht sehr erbaut sein, sein nagelneues Hotel in eine Flüchtlingsunterkunft für 440 ledige Männer in ein Männerwohnheim umzuwidmen. Schade um die schöne Inneneinrichtung. Nach dieser Nutzung wird das Hotel wohl einer Kernsanierung unterworfen werden müssen mit neuen Nasszellen und Möbeln etc. Von schonungsvollem Umgang mit dem Inventar kann man in einem Männerwohnheim nicht gerade ausgehen.

18.09.2023

Sie haben offenbar nicht mitbekommen dass die Inneneinrichtung größtenteils getauscht werden soll für diese Zeit. Lesen Sie den Artikel dazu der im Text oben verlinkt ist..

19.09.2023

Antwort an Florian M: Ihnen sollte vielleicht schon bekannt sein, dass Hoteleinrichtungen großenteils nur bedingt tauschbar weil fix mit Wandverkleidungen etc verbunden sind wie Z Bsp. Betten, Einbauschränke, Ablagen . Und dort setzt dann der Verschleiss vermehrt ein bei unsachgemäßer und wenig pfleglicher Nutzung.

18.09.2023

Ich stell mir gerade vor, wie der iranische Geschäftsmann in seinem Büro im Iran heute den Brief vom Landratsamt liest "Hiermit fordern wir Sie auf, bis zum 19.09.2023 bei uns eingehend ...". Das wird nichts mehr mit dem Flüchtlingshotel.