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  3. München: 14-Jähriger stirbt bei Raser-Unfall: Polizei weist Hetzjagdvorwurf zurück

München
18.11.2019

14-Jähriger stirbt bei Raser-Unfall: Polizei weist Hetzjagdvorwurf zurück

Im Auto des Rasers (links) hatten sich Airbags ausgelöst, wodurch der 34-Jährige nach Angaben der Ermittler kaum noch etwas sehen konnte bei seiner Todesfahrt auf der Fürstenrieder Straße in München.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Nachdem ein Raser einen 14-Jährigen totgefahren hat, gibt es auch Kritik an den Beamten. Was bei Verfolgungen erlaubt ist und welche Informationen es über den Fahrer gibt.

Das Thema Raser kommt nicht aus den Schlagzeilen: Nachdem ein 34-Jähriger in München auf der Flucht vor der Polizei einen 14-Jährigen totgefahren und eine 16-Jährige schwer verletzt hatte, stoppte die Polizei auf der A8 nahe Adelsried am Sonntag einen 37-Jährigen, der zuvor mit Tempo 220 auf der B2 unterwegs gewesen ist. Der Mann machte einen verwirrten Eindruck und kam in ein Krankenhaus. Unterdessen mehrte sich am Montag Kritik an der Münchner Polizei, wonach diese eine Mitschuld an dem Unglück in der Fürstenrieder Straße hat.

Stimmt es, dass die Polizei eine Art Hetzjagd auf den Todesfahrer von München unternommen und ihn so erst zum Rasen getrieben hat?

Nach allem, was bisher bekannt ist, scheint an diesem Vorwurf nichts dran zu sein. Tatsächlich war die Polizeistreife auf den 34-Jährigen aus dem Landkreis Bad Tölz aufmerksam geworden, weil er über eine durchgezogene Linie auf die Gegenfahrbahn gefahren war und als Geisterfahrer dann vermutlich mit Tempo 120 auf der sechsspurigen Fürstenrieder Straße in Richtung Münchner Süden raste. Die Streife folgte ihm und verlor den Raser aus den Augen. Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins zeigte sich entsetzt über den Hetzjagd-Vorwurf und wies ihn mit Nachdruck zurück.

Warum verlor die Polizei den Raser am Freitag aus den Augen? Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit bei Verfolgungsfahrten?

Wie das Polizeipräsidium München unserer Redaktion mitteilte, gibt es keine starre Höchstgeschwindigkeit für Verfolgungsfahrten, sondern das Gebot, dass bei der Verfolgung weder die Polizisten selbst noch Dritte in Gefahr gebracht werden dürfen. „Die Streife musste bei der Verfolgung mehrere rote Ampeln beachten und verlor den Raser deshalb aus dem Blickfeld“, sagte Pressesprecher Deniz Bora. „Bei uns läuft das eben nicht so wie in amerikanischen Krimis.“ Es hätte ja auch sein können, dass von rechts oder links Autos kommen, in die die Streife hineingerast wäre. „Natürlich kann eine Polizeistreife aber bei einer Verfolgung auf der Autobahn mit anderen Geschwindigkeiten fahren als etwa in der Stadt.“

War der Raser alkoholisiert oder stand er unter Drogen?

Staatsanwaltschaft und Polizei teilten mit, dass bei dem 34-jährigen Deutschen eine geringe Menge Marihuana entdeckt wurde. Außerdem roch er nach Alkohol, wobei ein Promillewert noch nicht feststehe. Außerdem wurden noch Hinweise auf eine weitere Droge in seinem Blut gefunden, wobei nicht mitgeteilt wurde, um was es sich handelt. Der 34-Jährige war nach seiner Festnahme im Westpark, wohin er zu Fuß geflüchtet war, wegen möglicher Suizidalität in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden und befindet sich inzwischen offenbar in U-Haft.

Ist der Fahrer bereits einschlägig bekannt?

Der 34-Jährige ist im Mai 2016 wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Des Weiteren wurde er auch wegen zahlreicher Verkehrsdelikte – wie etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung im Straßenverkehr – auffällig.

Gibt es weitere Informationen zur Person des 34-Jährigen?

Nach Angaben der Bild ist der mutmaßliche Raser Lagerist und stammt aus einem Dorf in der Nähe von Bad Tölz. Dort sei er beliebt und sowohl als Fußballer wie auch als Eishockeyspieler erfolgreich. Er habe auch schon Jugendmannschaften trainiert.

Könnte es sein, dass der 34-Jährige an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat?

Wie die Polizei am Montag mitteilte, gibt es keinerlei Hinweise auf ein zweites in den Fall involviertes Fahrzeug oder auf ein Autorennen.

Was wird dem Fahrer nun konkret vorgeworfen?

Laut Staatsanwältin Anne Leiding wird dem 34-Jährigen Mord in einem Fall und dreifacher Mordversuch vorgeworfen. Der Fahrer hat sich einen Anwalt genommen und schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Was weiß man von dem Raser, der auf der A8 gestellt wurde?

Der Mann aus dem Raum Donauwörth war mit 220 Stundenkilometern auf der B2 unterwegs – und in Gersthofen abgefahren. Dort überfuhr er auch rote Ampeln (ähnlich wie in dem Fall in München), aber zum Glück befand sich dort kein Fußgänger auf der Straße. Danach kam es zu einer Verfolgungsjagd bei Gersthofen, die auf der A8 endete. Alkohol war bei dem Mann offenbar nicht im Spiel. Der 37-Jährige sei eher verwirrt gewesen. Er soll demnächst vernommen werden. \u0009" Einen Kommentar lesen Sie auf der ersten Bayern-Seite.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.11.2019

"Staatsanwaltschaft und Polizei teilten mit, dass bei dem 34-jährigen Deutschen eine geringe Menge Marihuana entdeckt wurde"
.
Vielleicht sollte die Politik auch mal langsam das Thema Marihuana bzw. Drogen in Angriff nehmen! In Hamburg oder Berlin wird der Besitz von "Gras" so gut wie gar nicht verfolgt, in Bayern werden Menschen dafür gejagt und kriminalisiert. Wie passt das zusammen? Die ganze deutsche repressive Drogenpolitik hilft nur den Dealern, die verdienen sich eine goldene Nase!

19.11.2019

>> Der 34-Jährige ist im Mai 2016 wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Des Weiteren wurde er auch wegen zahlreicher!!! Verkehrsdelikte – wie etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung im Straßenverkehr – auffällig. <<

Und wieder endete ein Resozialisierungsmärchen mit dem Tod eines unschuldigen Menschen.

20 Jahre Arbeitslager wäre für solche Intensivtäter die richtige Antwort.

19.11.2019

(edit/mod/bitte sachlich kommentieren)

19.11.2019

Na, er war unter Bewährung draußen, da wird es jetzt keine Bewährung mehr geben.

18.11.2019

Es zeigt sich immer mehr eine beunruhigende Tendenz in der Bewertung von Straftaten, nicht zu letzt geschürt von den öffentlich-rechtlichen. Wie z.B. der Tatort versucht dem Zuschauer weiß zu machen, nicht der Täter, sondern die Gesellschaft sei schuld.

NEIN!
Nicht die Gesellschaft ist schuld, nicht die Polizei ist schuld, auch sind nicht die Opfer schuld (wie z.B. kürzlich beim Fall in Ulm, wo fünf Asylbewerber eine 14 jährige vergewaltigt haben, der Oberbürgermeister sieht die Schuld beim Mädchen, weil sie nachts unterwegs war).

Die Gesellschaft und auch die Politik muss ganz klar Flagge zeigen und die Täter verurteilen und nicht an irgendwelchen Ausreden werkeln.

19.11.2019

Ich weiß zwar nicht, was die Gruppenvergewaltigung in Ulm mit diesem Fall zu tun hat. Aber der OB hat dem Mädchen keine Schuld gegeben. Aber heutzutage wird jeder Satz rausgerissen und dann in sozialen Netzwerken geteilt. Der OB hat aufgefordert, dass man aufeinander mehr obacht geben sollte. Dass wie geschehen ein naives 14-jähriges Mädchen, nicht einfach allein mit 5 jungen Männern - egal ob Asylbewerber oder "Biodeutsch" - mit in die Wohnung geht, sollte eigentlich klar sein. Insbesondere nachts und wenn Alkohol (spießiges JugendSCHUTZgesetz) im Spiel ist. Ich kann mich im Gegensatz an Aussagen von "Biodeutschen" vor über 10 Jahren erinnern, die bei Vergewaltigungen die Aussage getätigt haben, selber schuld wenn man nachts mit Mini rumläuft ...
Jeder ist für seine Taten verantwortlich. Aber es sollte durchaus analysiert werden, wieso eine Person Straftaten begangen hat bzw. wie der Weg zu dieser Straftat war. Dann kann man eventuell Strategien entwickeln, damit andere nicht solche Straftaten begehen (können). Spart Geld und Arbeit in der Justiz und ist der beste Opferschutz. Opfer schwerer Straftaten leiden an den Folgen, egal welche Strafen es gibt. Deshalb ist mir Straftatenvermeidung wichtiger als Strafen, die dem Opfer nur begrenzt helfen.
Darunter verstehe ich nicht nur Sozialarbeit. Täter, insbesondere bei schweren Sexualstraftaten, sind meistens schon vorher auffällig (z.B. Stehlen von Unterwäsche, Exhibitionismus, ...) geworden. Hier sollte diesen Täter ganz klar Grenzen gesetzt werden. Manche "Lapalie" gehört schnell und härter bestraft.
Bei zu erwartenden schweren Starftaten, sollte auch eine Sicherheitsverwahrung in Betracht gezogen werden. 100%igen Schutz gibt es nicht. Aber jedes Prozent weniger ist ein riesen Gewinn für die vermiedenen "Opfer".
Leider ist unsere Justiz seit Jahren überlastet. Da in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Richtern und Staatsanwälten in Pension geht, ist leider keine Besserung in Sicht. Eine Aufstockung bei der Polizei kann da nur begrenzt entgegenwirken.

Bei dem konkreten Fall ist der Fahrer vorher wegen Unfallflucht und aggressiven Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen. Scheinbar ohne langfristige Konsequenz für den Führerschein ... ob er ohne FS ebenfalls rumgerast wäre??? So kamen aber alle vorherigen Taten als Kavaliersdelikte rüber.

Die von Ihnen angesprochene beunrugigende Tendenz ist schon mehrere Jahrzehnte alt. Wenn man ganz penibel ist, seit Gründung der BRD. Ich schaue nicht Tatort. Aber aus einem Tatort eine "Verschwörung" in den öffentlich-rechtlichen herzuleiten ...

Die Gesellschaft und die Politik muss und dürfen nicht die Täter verurteilen. Dazu sind Gerichte da (Gewaltenteilung!). Die Politik kann durch Entlastung und Aufstockung der Justiz einen Beitrag leisten.
Die Gesellschaft indem jeder etwas mehr auf den anderen achtet (Stichwörter: Gaffen, Wegschauen) und die Justiz nicht mit "Kindergartensachen" beschäftigt.

18.11.2019

Wenn die Polizei einem Autofahrer folgt hat der Autofahrer anzuhalten. Zu behaupten die Polizei sei an dem Rasen schuld ist bescheuert. Wer mit dem Auto rast, der ist für das Rasen verantwortlich.

18.11.2019

Dazu Ergänzend bin ich der Meinung, wenn einer vor der Polizei flüchtet dann gehört ihm lebenslang die Fahrerlaubnis endogen egal ob was passiert oder nicht.