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Corona-Pandemie
16.02.2022

Der Frühling kommt – aber geht das Virus wirklich? Und was ist mit der Maskenpflicht?

Wie lange bleibt uns die FFP2-Maske noch erhalten?
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

Die FDP fordert eine Aufhebung der Corona-Maßnahmen, doch es gibt Zweifel, ob der "Instrumentenkasten" gegen das Virus schon zugeklappt werden soll.

Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern hat der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann eine konsequente Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen gefordert. Unserer Redaktion sagte der Medizinprofessor: “Dem Gesundheitssystem droht keine akute Überlastung. Die Corona-Maßnahmen können und müssen daher schrittweise aufgehoben werden. Wir benötigen derzeit kein 2G mehr und können zudem die Kontaktbeschränkungen lockern."

Es sehe so aus, als wäre der Scheitel der Infektionswelle erreicht, so Ullmann, hinzu komme im Frühjahr und Sommer der saisonale Effekt. Der Liberale weiter: "Als Gesellschaft können und müssen wir deshalb einen Weg in eine neue Normalität finden." Eine einzige Ausnahme hält Ullmann für vertretbar: "Maskenpflicht in öffentlichen Räumen oder in der Bahn könnte weiterhin angemessen sein, aber dazu bedarf es keiner weiteren Verlängerung aller Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz.”

Lockerungen der Corona-Regeln stehen an

An diesem Mittwoch beraten Bund und Länder über die Lockerung der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. In der Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt ist von einem Mehrstufenplan die Rede, nach dem zunächst die Kontaktbeschränkungen zurückgefahren werden sollen. Bis zum 20. März könnten dann alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen. Dies bedeutet aber offenbar nicht, dass nach diesem Datum gar keine Corona-Regeln mehr gelten sollen. Denn beraten wird auch darüber, auf welcher Grundlage die Länder auch künftig "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" verhängen können. Gemeint ist damit vor allem die Maskenpflicht, die je nach Infektionslage auch künftig etwa in Bussen und Bahnen, im Handel oder bei Veranstaltungen in Innenräumen gelten könnte.

Der Frühling kommt – doch geht das Virus wirklich?

Der 20. März ist einerseits der kalendarische Frühlingsanfang, andererseits enden einen Tag zuvor die im Infektionsschutzgesetz geregelten Maßnahmen. Von einem Tag auf den anderen würde dann die Grundlage für fast alle Schutzmaßnahmen wegfallen, was dann problematisch werden könnte, wenn sich die Ansteckungszahlen wieder nach oben entwickeln. Zudem befürchten die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht, zu denen auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) gehören, dass eine solche Pflicht sich nur noch schwer durchsetzen lassen würde, wenn alle Maßnahmen wegfielen – also auch die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften.

So wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Frage beschäftigen, wie einerseits gelockert werden kann, ohne andererseits auf alle Möglichkeiten für Beschränkungen zu verzichten. Der Bundestag könnte zwar eine einmalige Verlängerung um drei Monate beschließen, dass er dies tut, gilt aber als unwahrscheinlich. Denn die Rufe nach Lockerungen sind laut und die Infektionszahlen gehen seit einigen Tagen zurück, sodass eine Begründung immer schwieriger wird. Dennoch bleibt die Sorge, dass nach einem Auslaufen der Maßnahmen ein wirksamer Kampf gegen die Pandemie, die ja noch längst nicht beendet ist, kaum mehr möglich ist. Es wird beim Corona-Gipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der 16 Bundesländer also auch um eine mögliche Nachfolgeregelung gehen.

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Union warnt vor Ende der Corona-Maßnahmen

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei warnte vor einem völligen Verzicht auf eine Rechtsgrundlage für weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen. Es wäre fahrlässig, würden die Regelungen am 19. März einfach auslaufen, so der CDU-Politiker. Zwar halte auch er es für richtig, Regelungen abzuschaffen, wenn es jetzt keine Überlastung des Gesundheitswesens gebe. Allein, was in sechs oder acht Wochen der Fall sei, wisse niemand. "Ich würde den Ländern gerne die Chance lassen, auf ein aufflackerndes Infektionsgeschehen reagieren zu können", sagte er.

Wenn die Bundesregierung nun nichts unternehme, würde der Instrumentenkasten für die Länder komplett leer geräumt werden, mahnte Frei. Nur noch leichteste Einschränkungen wie Schutzmasken wären dann möglich. Frei sprach sich dafür aus, die Grundlage im Infektionsschutzgesetz nicht zum 19. März zu beenden. Als wahrscheinlicher gilt jedoch, dass sich Bund und Länder auf niedrigschwelligere Maßnahmen für die Frühlings- und Sommermonate verständigen werden.

Sorgen macht der Politik aber vor allem der Blick auf den kommenden Winter. Denn wenn die Temperaturen wieder kälter werden und womöglich neue Corona-Varianten auftreten, über deren Gefährlichkeit heute allenfalls spekuliert werden kann, könnte die Lage schnell wieder ernst werden. Eigentlich sollte der Bundestag noch in dieser Woche über konkrete Vorschläge zu einer möglichen allgemeinen Impfpflicht beraten. Deren Befürworterinnen und Befürworter glauben, dass sich ohne die Pflicht zur Immunisierung die Pandemie nicht auf Dauer besiegen lässt. Eine Gruppe aus SPD-, Grünen- und FDP-Abgeordneten will eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren.

Andrew Ullmann und andere schlagen verpflichtende Beratungstermine und in einem zweiten Schritt eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren vor – der ausgearbeitete Antrag aber lag zuletzt noch nicht vor. FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki hingegen lehnt eine Impfpflicht komplett ab. Die Union will zunächst nur die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht schaffen, die dann bei Bedarf durch einen Bundestagsbeschluss umgesetzt werden kann. Aus den Reihen der Regierungsfraktionen verlautete, dass die erste Lesung der Anträge nun Anfang März stattfinden soll.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.02.2022

warum lernen wir nicht mit Corona "leben" ... ? alle Maßnahmen abschaffen.

16.02.2022

Die mediale Absetzbewegung ist minimal, aber wahrnehmbar. Da werden die Sirenen der Impfpflicht nur noch zitiert. Eine wie auch immer geartete Zustimmung ist nicht mehr erkennbar. Danke Herr Junginger.

Ansonsten ist alles Geraune von „völligen Verzicht“ irgendwelcher Rechtsgrundlagen natürlich völliger Blödsinn. Das Infektionsschutzgesetz gilt nach wie vor. Der Bundestag kann es jederzeit anwenden. Das gehört zum Job der Abgeordneten und dafür werden sie vom Steuerzahler entlohnt.

Ansonsten sei nochmals an einen Abgeordneter einer Regierungspartei erinnert. Ein Impfpflicht gegen eine Mutation die wir nicht kennen, mit einem Impfstoff den wir noch nicht haben zu einem Zeitpunkt den wir nicht benennen können wird keinerlei rechtlichen Prüfung standhalten. Das Vorgehen ist übergriffig und unverhältnismäßig. Die Begründung der „Überlastung des Gesundheitssystems“ ist nicht mehr haltbar. Staatliche Funktionen sind auch ohne Impfplicht ungefährdet.
In einigen Alterskohorten ist die Impfung mit ihren Nebenwirkungen sogar eine größere gesundheitliche Gefährdung, als die Krankheit, vor der sie schützen soll.

Das vor einem Jahr eine Impfpflicht als Hass und Hetze rechter Trolle gebrandmarkt wurde, sei nur noch nebenbei erwähnt.
Mit der kompletten Übung zerstört die Politik ihre wichtigstes Gut, das Vertrauen der Bevölkerung, zunehmend selbst.
Will man das nicht völlig zerstören, sollte diese Übung endlich schnell abgeblasen werden. Wer will kann dich nach wie vor impfen lassen. Niemand will das Maskentragen verbieten. (Vom Vermummungsverbot reden wir mal nicht).
Jeder Bürger ist aufgerufen, seiner Eigenverantwortung nachzukommen. Fertig.

16.02.2022

Ich habe Vertrauen in diese Politik und bin für eine allgemeine Impfplicht, die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich impfen lassen. Die Überlastung des Gesundheitswesens ist durch Mutation des Virus denkbar. Sich impfen lassen gehört zur demokratischen Solidarität in dieser Gesellschaft.

16.02.2022

Sehr geehrter Herr Peter B.

Niemand will Ihnen etwas nehmen und wenn Sie Vertrauen in die politisch Verantwortlichen haben ist das doch ok.

Aber wenn es in unserem Land wöchentlich Hunderttausende auf die Straße treibt, gegen eine mediale, behördliche und regierungsamtliche Einheitsfront, dann ist etwas in Bewegung. Dann verliert Politik immer mehr Menschen.

Und eine Impfpflicht berührt ein wesentliches Grundrecht. Es gibt keine Begründung für diesen Eingriff.
Und die vorhandenen Impfstoffe wirken kaum gegen Omikron. Für eine Mutante in der Zukunft gibt es momentan keinen Impfstoff. Das wird dann putzig, wenn es die Impfpflicht gibt, aber keinen Impfstoff.

Und das letzte Argument für einen Grundrechtseingriff ist irgendeine kollektivistische „Solidarität“. Vor allem wenn man eine Infektion mit dem Virus, dass I.d.R. einen Schnupfen oder gar nix auslöst, mit der Impfung nicht verhindern kann. Dieses „Solidaritätsargument“ ist angesichts der Fakten völlig unhaltbar.
Und wenn in einzelnen Alterskohorten die Wahrscheinlichkeit wegen Corona hospitalisiert zu werden gegen Null tendiert, die Wahrscheinlichkeit an Impfnebenwirkungen zu versterben aber gegeben ist, ist eine Impfpflicht geradezu Wahnsinn.

16.02.2022

"Sich impfen lassen gehört zur demokratischen Solidarität in dieser Gesellschaft."

Sagt wer? Steht wo?

Solange eine Impfung keine sterile Immunität erzeugt, ist das lediglich eine Pseudeosolidarität - wenn man von Gesellschaft im Allgemeinen spricht. Schaut man konkret auf unterschiedliche Gruppen, dann schaut das etwas anders aus - insofern macht epidemiologisch eine Impfpflicht gegen C19 bei den Risikogruppen, also insbesondere den älteren, einen Sinn.

Ansonsten lässt sich Solidarität auch nicht überbeanspruchen: https://uol.de/aktuelles/artikel/was-heisst-hier-solidarisch-5138

16.02.2022

Herr Thomas T.,
ich möchte Ihnen herzlich dafür danken, dass Sie, unser Oberster Richter und Corona Experte,
mir nicht verbieten, mich impfen zu lassen und die Maske zu tragen.