Gericht weist Klage gegen Audi-Genderleitfaden ab
Plus Ein VW-Mitarbeiter hat Audi verklagt, weil er sich durch gendersensible Sprache in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt kommt nicht überall gut an.
Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen den Leitfaden für gendersensible Sprache des Automobilherstellers Audi abgewiesen. Den Leitfaden hatte Audi im März vergangenen Jahres eingeführt, sowohl für die interne als auch für die externe schriftliche Kommunikation. Seitdem sollen alle Beschäftigten entweder geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden oder den sogenannten Gendergap, der die männliche und die weibliche Form mit einem Unterstrich verbindet und dadurch auch nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sichtbar macht. Beispiel: Audianer_innen. Ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns Volkswagen, der häufig mit Kolleginnen und Kollegen bei Audi zusammenarbeitet, wollte diese sprachlichen Richtlinien aber nicht akzeptieren und klagte.
Alexander B. hat keinen Anspruch auf Unterlassung. So lautet das Urteil der achten Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichts. Das heißt, der 46-Jährige muss sich vorerst weiter mit gegenderten Formulierungen anschreiben lassen. Die Entscheidung begründet der vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand so: Zur aktiven Nutzung gendersensibler Sprache sei der Kläger nicht verpflichtet, da er kein Mitarbeiter von Audi sei. Und in der passiven Nutzung, etwa wenn Alexander B. Dokumente von Audi erhält, sieht die Kammer weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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