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Baubeginn ja oder nein?
02.01.2012

München: Schicksalsjahr für die dritte Startbahn

Der Flughafen München mit der oben rechts eingezeichneten geplanten dritten Startbahn. Foto: Flughafen München dpa
2 Bilder
Der Flughafen München mit der oben rechts eingezeichneten geplanten dritten Startbahn. Foto: Flughafen München dpa

Rollen die Bagger 2012 an oder nicht? Bis Februar hat der Münchner Flughafen Zeit, einen Vorschlag des Gerichts auf Verzicht des sofortigen Baubeginns zu prüfen.

Ein halbes Jahr nach Erlass der Baugenehmigung für die dritte Start- und Landebahn am Münchner Airport steht die Flughafengesellschaft (FMG) vor einer schwierigen Entscheidung: Soll sie von ihrem Recht auf sofortigen Baubeginn Gebrauch machen? Oder ist es besser, dem Vorschlag des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH)  zu folgen und auf den Sofortvollzug der Baugenehmigung bis zum eigentlichen Urteil über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens zu verzichten? Bis Anfang Februar lassen die Richter der FMG Zeit, den Vorschlag anzunehmen oder ihn abzulehnen.

Die Rechtslage ist nicht einfach: Ende Juli 2011 gab die Regierung von Oberbayern grünes Licht für den Bau der politisch heftig umstrittenen Landepiste. Mit dem Planfeststellungsbeschluss war auch der Sofortvollzug verbunden, die Bagger könnten also sofort loslegen. Allerdings kann bei Gericht eine aufschiebende Wirkung gegen den Sofortvollzug beantragt werden. Entsprechende Schriftsätze liegen bereits vor.

Dritte Startbahn kostet rund 1,2 Milliarden Euro

Zuständig ist der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in München. Die vier Berufsrichter unter Vorsitz von Vizepräsident Erwin Allesch müssen über die Rechtmäßigkeit des ehrgeizigen rund 1,2 Milliarden teuren Projektes entscheiden. Allein das Studium des mehr als 2.800 Seiten dicken Planfeststellungsbeschlusses dauert Monate, vom Prozess mit vermutlich einigen Dutzend Verhandlungstagen samt umfangreichen Gutachteraussagen ganz abgesehen.

Niemand weiß zur Stunde, ob die Flughafenbetreiber sich auf den Vorschlag von Allesch zum freiwilligen Verzicht auf den Baubeginn einlassen. Kenner des komplizierten Luftverkehrsrechts meinen allerdings, dass der FMG gar nichts anderes übrigbleibt als zuzustimmen. "Die müssen das allein schon tun, um ihr Gesicht zu wahren", meint ein Jurist, der die Auseinandersetzung um die dritte Startbahn seit Beginn verfolgt.

Zu groß erscheine der FMG das Risiko, sich vom VGH eine blutige Nase zu holen, noch ehe die Hauptverhandlung um die dritte Startbahn begonnen hat. Denn es gilt als durchaus möglich, dass der 8. Senat den Sofortvollzug wegen der Komplexität der Rechtsfragen erst einmal kassieren würde. Die Bagger dürften bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht anrollen und die FMG hätte eine erste peinliche Niederlage erlitten.

Das Aktionsbündnis "AufgeMUCkt" gegen die dritte Startbahn verlässt sich auf die Aussage von Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil (FDP), wonach Klarheit auch mit zeitlicher Verzögerung "eine interessante Variante" ist. Im Münchner Merkur hatte Zeil kürzlich zum Vorschlag des VGH gesagt: "Man muss solche Hinweise des Gerichts sehr ernst nehmen."

Entscheidung über Startbahn kann zwei Jahre dauern

Bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Projekts könnten bis zu zwei Jahre vergehen, wie Verfahrensbeobachter meinen. Bis dahin geht der Kampf um die Startbahn auf der politischen Ebene weiter. "Die Lage ist sehr ernst", sagt "AufgeMUCkt"-Sprecher Hartmut Binner. "Bis jetzt ist es bei einem Tomatenwurf geblieben", sagt der pensionierte Polizeibeamte. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt war das Opfer. Binner kann aber nicht garantieren, dass der Protest auch dann friedlich bleibt, sollten mit dem Baubeginn vor der Hauptsacheentscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Für den Bund Naturschutz in Bayern (BN) als einer der mehr als 20 Kläger gegen das Projekt ist bereits der Vorschlag des Gerichts ein Erfolg. Die nächsten beiden Jahre rollten am Flughafen keine Bagger an, freut sich der Verband. Das Projekt sei ein Anschlag auf den Klimaschutz. "Das ist der größte geplante Landraub in Bayern", betont BN-Landesbeauftrager Richard Mergner gebetsmühlenartig. Er wirft der FMG vor, mit falschen Prognosen zum Fluggastaufkommen zu operieren.

Außer dem BN und 15 Privatleuten klagen auch die Stadt und der Landkreis Freising sowie die Gemeinden Oberding, Eitting, Berglern und Fahrenzhausen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Nach Auffassung der Regierung von Oberbayern gewährleistet der Ausbau langfristig die Funktion des zweitgrößten deutschen Flughafens als Drehkreuz. Mit der neuen 4000 Meter langen Piste sollen auf dem Airport künftig 120 statt bisher 90 Starts und Landungen stündlich möglich sein. Mit der Fertigstellung wird nicht vor 2015 gerechnet.

Der Streit um die Flughafenerweiterung belastet auch das Verhältnis der Oppositionsparteien im Landtag. Der Spitzenkandidat der SPD für das Amt des Ministerpräsidenten bei der Wahl im Jahr 2013 und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude befürwortet das Projekt, Grüne und Freie Wähler sind dagegen. dpa/AZ

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