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Bayern
06.10.2020

Grüne fordern mehr Transparenz bei Corona-Regeln

Die Vorsitzende der Landtagsfraktion der Grünen, Katharina Schulze, kritisiert die Corona-Regeln in Bayern.
Foto: Julian Leitenstorfer (Archiv)

Die bayerischen Grünen kritisieren die Corona-Politik der Staatsregierung und prangern widersprüchliche Regelungen an. Die Antwort der CSU hat es in sich.

Die Grünen im Landtag wollen das Corona-Management in Bayern nicht länger der Staatsregierung alleine überlassen. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für „maximale Transparenz“ sorgen und vor allem Ungleichbehandlungen verhindern soll. Die Staatsregierung lehnt den Vorstoß strikt ab.

Es ist vor allem ein Argument, das Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze nicht mehr gelten lassen will. Dass zu Beginn der Pandemie eine schnelle Reaktion der Regierung notwendig war, streitet sie nicht ab. Mittlerweile aber sei klar, „dass die Corona-Pandemie uns länger begleiten wird“. Trotzdem, so Schulze, arbeite die Staatsregierung weiterhin mit Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen, die alle zwei Wochen erneuert werden müssten.

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„Der Landtag wird dabei nicht beteiligt trotz der Tatsache, dass Corona zu den schwersten Grundrechtseingriffen in der neueren Geschichte Bayerns geführt hat. Das alles ist aus rechtsstaatlicher Sicht äußerst bedenklich und führt zu intransparenten Entscheidungsprozessen und teils unausgewogenen Ergebnissen“, sagt sie.

Toni Schuberl: Viele Bürger verstehen widersprüchliche Corona-Regeln nicht

Ihr Kollege Toni Schuberl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, sagte, dass viele Bürger die komplizierten und teilweise widersprüchlichen Regelungen nicht verstehen. Es sei zum Beispiel nicht einzusehen, dass an einem Gottesdienst im Freien nur 200 Leute teilnehmen dürften, bei einem Open-Air-Konzert aber 400 Zuhörer erlaubt seien. Er fordert: „Lebenssachverhalte, die gleich sind, müssen auch gleich behandelt werden.“

In einer ersten Reaktion attestierte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) den Grünen einen „gedanklichen Grundfehler“. Gesetzgeber sei im Fall des Infektionsschutzes der Bund, die Staatsregierung in Bayern setze das Gesetz als Exekutive über Verwaltungsakte, Verordnungen und Allgemeinverfügungen um. Diese Instrumente seien auch das richtige Mittel, um im Sinne der Gefahrenabwehr zügig handeln zu können. Die Regierung müsse in der Lage sein, sich an neue Situationen flexibel anzupassen. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sei das „sehr unpraktikabel.“

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