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20.02.2006

Beckenbauer-Strafe vereitelt: Prozess gegen Polizisten ausgesetzt

München (ddp-bay). Das Disziplinarverfahren gegen einen Freisinger Kriminaloberkommissar, der ein Verkehrsdelikt von Fußball-Idol Franz Beckenbauer vertuschen wollte, ist am Montag vor dem bayerischen Verwaltungsgericht ausgesetzt worden. Der Stellvertreter der Ermittlungsbehörde, Michael Amstädter, sagte, es seien zusätzliche Sachverhalte festgestellt worden, die weitere Ermittlungen notwendig machten.

Amstädter wollte sich zunächst nicht dazu äußern, in welche Richtung diese Ermittlungen gingen.

Beckenbauer war im Juni vergangenen Jahres mit einem Audi A 8 des FC Bayern in einer 30er-Zone in München von einem Radarmessgerät mit einer Geschwindigkeit von 74 Stundenkilometern geblitzt worden. Dies hätte einen Führerscheinentzug von einem Monat zur Folge gehabt.

Als der Fuhrparkmeister des FC Bayern von dem Vorfall in einem Gespräch mit Beckenbauers Frau Heidi Burmester erfuhr, informierte er den Freisinger Kommissar. Dieser war den Angaben zufolge seit längerem bei Spielen des FC Bayern im Ordnungsdienst tätig und daher in Vereinskreisen bekannt. Als dieser von Beckenbauers Verkehrsdelikt erfuhr, sagte er, er werde "sehen, was man da machen kann".

Zunächst sprach der Beschuldigte mit einem Polizeiobermeister der Verkehrspolizei. Dieser sagte ihm, die Radarmessung sei keine polizeiliche, sondern eine städtische gewesen und verwies ihn auf das Kreisverwaltungsreferat (KVR).

In Absprache mit dem zuständigen KVR-Beamten verfasste der Beschuldigte ein Schreiben, in dem er angab, das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt der Tat in polizeilichem Auftrag "unter Inanspruchnahme von Sonderrechten" unterwegs gewesen. Der zuständige KVR-Beamte verfügte daraufhin Anfang August 2005 die Einstellung des Verfahrens. Eine KVR-Mitarbeiterin entdeckte die Akte und ließ die Sache schließlich auffliegen.

Der Kommissar, der nebenberuflich als zweiter Bürgermeister der Gemeinde Rudelshausen tätig ist, sagte, er habe aus "Hilfsbereitschaft und Naivität" gehandelt. Es sei ihm nicht von Anfang an klar gewesen, dass er sich strafbar mache. Er betonte, weder von Beckenbauer noch vom FC Bayern sei ihm eine Gegenleistung für sein Tätigwerden in Aussicht gestellt worden.

Die Vorsitzende Richterin sagte, der Kommissar habe im "Kernbereich seiner Pflichten" versagt. Durch sein Handeln sei die "Achtung und das Vertrauen" in den Berufsstand beeinträchtigt worden. Er habe bei einem Prominenten gegenüber einem Normalbürger zweierlei Verfahren angewandt und damit das Vertrauen in seine dienstliche Zuverlässigkeit zerstört

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