Betrugsverfahren gegen Politiker zieht sich hin
Freie-Wähler-Mann Günther Felbinger hat falsch abgerechnet. Doch warum gibt es noch keinen Prozess?
Der Beginn des Betrugsprozesses gegen den unterfränkischen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) zieht sich noch länger hin, als bislang erwartet: Florian Gliwitzky, Sprecher des zuständigen Landgerichts München I, räumte auf Nachfrage ein, dass noch immer nicht einmal über die Zulassung der Anklage entschieden ist. Damit steht auch der Prozesstermin weiter nicht fest. Dem Vernehmen nach ist wohl nicht vor Frühjahr 2018 mit der Hauptverhandlung zu rechnen.
Felbinger bekennt sich öffentlich zu fingierten Abrechnungen
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte die Anklage Mitte April fertiggestellt – stolze eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Felbinger. Im November 2015 hatte der Main-Spessart-Abgeordnete auf Druck von Medienrecherchen öffentlich eingeräumt, sich mit fingierten Abrechnungen über seine Unkostenpauschale als Landtagsabgeordneter finanzielle Vorteile verschafft zu haben. Felbinger zahlte deshalb damals rund 65.000 Euro an das Landtagsamt zurück.
Der Gerichtssprecher bestritt, dass es sich im Fall Felbinger um eine besonders lange Wartezeit handelt: Die Frist sei „im normalen Rahmen“. Zu bedenken sei, dass in einer Strafkammer Fälle, bei denen der Beschuldigte – anders als Felbinger – bereits in Untersuchungshaft sitzt, vorrangig verhandelt werden müssen. Am Münchner Landgericht sei aber schon hier mit einer Wartezeit von einem halben Jahr zu rechnen, so Gliwitzky. Dass es sich bei Felbinger um einen Landtagsabgeordneten handelt, könne die Terminsetzung des Gerichts zudem weder beschleunigen noch verlangsamen.
Münchner Justizkreise: Erfolgloser Deal zwischen Verteidigung und Gericht
In Münchner Justizkreisen ist zu hören, dass Felbingers Verteidigung zuletzt mit dem Gericht erfolglos über einen „Deal“ verhandelt habe – also etwa über ein Geständnis im Gegenzug für einen geringeren Strafrahmen. Sowohl Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer als auch der Gerichtssprecher bestreiten jedoch solche Verhandlungen. „Es gab lediglich ein Gespräch, bei dem es um die Terminierung des Verfahrens ging“, so Gliwitzky.
Im Landtag wird Felbinger hinter vorgehaltener Hand schon länger wenig Interesse an einem schnellen Prozess unterstellt: Nach einer Verurteilung stiege wohl der politische Druck auf den Abgeordneten, der zwar im Juli aus der FW-Fraktion ausgetreten ist, sein Landtagsmandat wie sein Parteibuch aber behalten hat. Und ab Herbst 2018 würde Felbinger einen Pensionsanspruch als Landtagsabgeordneter erwerben.
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