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Corona-Krise in Bayern
21.03.2020

"Einige Gefangene fühlen sich im Knast geschützter als draußen"

Für Gefangene gilt ab sofort bis 19. April ein Besuchsverbot.
Foto: Marcus Führer, dpa (Symbolbild)

Besuchsverbot, verspätete Haftantritte, ausgesetzte Verhandlungen. So werden Gefangene in der JVA und Mitarbeiter der Justiz während der Corona-Krise geschützt.

Von Tag zu Tag schränken die Auswirkungen des Coronavirus den Alltag der Menschen in Bayern mehr und mehr ein, am Freitag verkündete Ministerpräsident Markus Söder nun eine Ausgangsbeschränkung. Auch die bayerischen Gefängnisse sind von der Ausbreitung des Virus nicht verschont geblieben. Am Freitag meldete das bayerische Justizministerium, dass jeweils ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalten (JVA) in Hof, Straubing und Würzburg positiv getestet wurden. Die Mitarbeiter stehen unter häuslicher Quarantäne.

Soziale Kontakte werden auf Telefonate umgestellt

Das Ministerium hat für alle bayerischen Gefängnisse Vorkehrungen erlassen, um Mitarbeiter und Inhaftierte vor einer Infizierung zu schützen – zum Beispiel gelten in bestimmten Fällen verspätete Haftantritte, Gefangene dürfen bis 19. April außerdem keinen Besuch empfangen. Auch Anstalten in der Region bereiten sich auf die Coronakrise vor, erklärt Anja Ellinger, Leiterin der JVA in Kempten und Memmingen. Sie sagt: "Die Stimmung ist angesichts der Gesamtsituation bei uns relativ entspannt. Wir informieren viel, sowohl unsere Bediensteten als auch unsere Gefangenen und stehen bei Fragen bereit."

Die Gefängnisse in Kempten und Memmingen sind Ellinger zufolge relativ gut vorbereitet. "Wir sorgen schon seit Jahren dafür, dass wir für eine längere Zeit autark sein können in Bezug auf Lebensmittel, Wasser und Strom." Bereits im Zuge der Ebola-Epidemie kaufte die JVA Fernthermometer, Masken und Schutzanzüge. Wie in ganz Bayern gelten auch in Kempten und Memmingen neue Schutzvorkehrungen: "Wir haben nicht notwendige Besuche verboten und die sozialen Kontakte auf Telefonate umgestellt." Besuche von Rechtsanwälten sind aber weiterhin möglich. Ellinger und ihre Mitarbeiter haben auf eine Art Notbetrieb umgestellt, um für den Fall der Verschlimmerung auf genug Personal zurückgreifen zu können. Zudem wurden sogenannte Zugangsabteilungen eingerichtet, damit neue Gefangene erst dann in den normalen Zellentrakt gelangen, wenn nach einer Quarantäne von mindestens 14 Tagen gesichert ist, dass sie nicht infiziert sind.

Bislang durften in Kempten und Memmingen Straf- und Untersuchungsgefangene zweimal im Monat und junge Untersuchungsgefangene viermal im Monat Besuch bekommen. Als Ersatz dürfen sie nun telefonieren. Viele Gefangene würden sich um ihre Angehörigen draußen sorgen, deshalb seien ihnen Telefonate sehr wichtig, erzählt Anja Ellinger: "Einige Gefangene gaben mir die Rückmeldung, dass sie sich in einem Gefängnis geschützter fühlen als draußen, auch wenn sie lieber in Freiheit wären."

Richter entscheiden selbst über ihre Verhandlungen

Im Gegensatz zu den Justizvollzugsanstalten – bei denen das bayerische Justizministerium Maßnahmen bestimmen kann – entscheiden Richter in ihrer richterlichen Unabhängigkeit selbst darüber, ob Verhandlungen stattfinden. Auch die Entscheidung, ob ein Verhandlungstermin aufgehoben oder verlegt wird, trifft allein das zuständige Gericht. Allgemein wird empfohlen, zum Schutz der Gesundheit öffentliche Verhandlungen auf das Nötigste zu reduzieren.

Im Strafverfahren sollen Hauptverhandlungen nur in besonderen Fällen stattfinden, etwa in Haft- und Unterbringungssachen oder in Verfahren, bei denen Verjährung droht. Anwälte waren wegen dieser Regelung und der Ansteckungsgefahr während der Coronakrise bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihre Anträge wurden allerdings abgewiesen.

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Wie verändert sich die Arbeit von Journalisten in Zeiten des Coronavirus? In einer neuen Folge unseres Podcasts geben wir einen Einblick.

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