Aus für die Schule der Zwölf Stämme
Die Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme darf über dieses Schuljahr hinaus ihre Kinder nicht mehr in der eigenen Ergänzungsschule unterrichten.
Eine entsprechende Erlaubnis wird das Kultusministerium nicht verlängern. "Wir müssen im Interesse der betroffenen Kinder durchgreifen", sagte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Mittwoch gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
Die Angehörigen der Zwölf Stämme, die in Klosterzimmern bei Deiningen (Kreis Donau-Ries) leben, hatten sich jahrelang geweigert, dass ihre Kinder in staatlichen Schulen unterrichtet werden. Die Glaubensgemeinschaft hat jetzt Fristen verstreichen lassen und dem Ministerium bis 1. Juni nicht nachgewiesen, dass eine Pädagoge mit entsprechender Lehrbefähigung den Unterricht hält. Aus diesem Grund erkennt das Kultusministerium die Erfüllung der Schulpflicht in dieser privaten Ergänzungsschule über das zu Ende gehende Schuljahr hinaus nicht an.
Bis zum 1. August müssten die betroffenen 15 Buben und Mädchen, die dann die 2. bis 9. Klasse besuchen, bei den entsprechenden staatlichen oder staatlich anerkannten Privatschulen angemeldet werden, hieß es.
Gerüchten zufolge wollen die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, die schulpflichtige Kinder haben, nach Tschechien auswandern. Dem Kultusministerium ist von dieser Absicht einem Sprecher zufolge nichts bekannt.
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