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23.04.2005

Empörung über Memminger Urteil

Am Tag nach dem Urteil gegen die Mutter der kleinen Karolina aus Weißenhorn-Biberachzell, Zaneta Copic, und ihren Ex-Lebensgefährten Mehmet Akul gehen die Wellen der Empörung hoch. Viele Menschen können nicht verstehen, warum die beiden nicht wegen Mordes verurteilt wurden, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Von unserem Redaktionsmitglied Ronald Hinzpeter, Weißenhorn/Memmingen.

Wer in Weißenhorn gestern Passanten nach ihrer Meinung zum Prozess fragte, bekam stets das Gleiche zu hören: Die beiden seien viel zu gut weggekommen. "Das ist eine Frechheit" - "Bei Tieren hat man mehr Mitleid, bei Kindern wird weggeschaut" - und noch Drastischeres. Zur Erinnerung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Memmingen verurteilte das inzwischen getrennte Paar wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung einer Schutzbefohlenen.

Mehmet Akul soll dafür zehn Jahre und drei Monate büßen. Zusätzlich wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Während er voraussichtlich sehr lange nicht mehr in Freiheit kommen wird, könnte sich für Zaneta Copic die Zellentüre möglicherweise in absehbarer Zeit wieder öffnen. Sie soll fünf Jahre und sechs Monate einsitzen, doch die Strafe kann nach zwei Dritteln der verbüßten Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist in diesem Fall nicht unwahrscheinlich, da sie zum ersten Mal in Deutschland straffällig geworden ist. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft wäre sie in weniger als zweieinhalb Jahren wieder frei.

Vor allem Frauen verstehen die Welt nicht mehr, warum eine Mutter, die mitansieht, wie ihr Kind zu Tode gefoltert wird, nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Stefan Falckenberg, Sprecher der Memminger Justiz, sieht für die "Milde" einige gewichtige Gründe, die auch in die Entscheidung der Kammer eingeflossen sind. Da aus Sicht der Richter nicht nachzuweisen war, dass Mehmet Akul das Kind wirklich töten wollte, sei nur noch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Frage gekommen. Von Anfang an habe sich abgezeichnet, dass es in diese Richtung laufen werde. Die vorgegebene Höchststrafe: elf Jahre und drei Monate. Die seien bei Akul fast ausgeschöpft worden. Bei Zaneta Copic sei die Strafe aus wesentlichen Gründen gemildert worden. Da sie sich lediglich der Unterlassung schuldig gemacht habe, könne sie nicht so lange in Haft geschickt werden wie der Mann, der den tödlichen Schlag geführt habe.

Hinzu kommt: "Zaneta Copic hat die rasche Aufklärung der Tat überhaupt erst möglich gemacht", so Falckenberg. Auf der Flucht in die Türkei alarmierte sie in Italien die Polizei - damit war klar, wer das sterbende, zunächst unbekannte Mädchen in einer Weißenhorner Kliniktoilette abgelegt hatte. Ohne Copics umfassendes Geständnis (Falckenberg: "Wie ein Tagebuch") wäre ein Prozess ungleich schwerer zu führen gewesen. "Dabei wäre vielleicht noch wesentlich weniger rausgekommen, deshalb könne ihre Aussage nicht hoch genug bewertet werden", sagte Falckenberg. Die Aufklärung des Sachverhalts sei zu Recht mildernd berücksichtigt worden. Was die Strafe für Akul betrifft, so mache es vom Ergebnis her wenig Unterschied, ob das Urteil nun auf Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge laute.

Entscheidend ist in diesem Fall, dass er wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung zusätzlich zur Haft in einer geschlossenen Anstalt untergebracht wird. Anklageführer Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner betont: "Ich kenne Fälle, da dauert sie ein Leben lang. Das hängt davon ab, welche Fortschritte ein Patient bei seiner Therapie macht. Das ist jetzt noch nicht abzusehen." In welche Klinik Akul kommt, steht offenbar noch nicht fest. Kreuzpointner vermutet Straubing: "Die ist besonders sicher." Mit dem Urteil in Memmingen ist die juristische Aufarbeitung des Falles aber noch nicht abgeschlossen. Akul muss sich in Italien wegen Entführung von Zaneta Copic verantworten. Sie hatte der Polizei gesagt, sie sei gewaltsam ins Land gebracht worden. Der ermittelnde Staatsanwalt Cuno Tarfusser geht von zwei bis drei Jahren Freiheitsstrafe aus.

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