Vier Jahre Haft für Deggendorfer Fleisch-Händler
Die zahlreichen Fleischskandale beschäftigen die Richter: Der ehemalige Chef eines Kühlhausunternehmens in Illertissen muss sich wegen Betrugs verantworten, ein Deggendorfer Fleischhändler ist bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Memmingen/Illertissen (dpa/lby) - Der frühere Chef eines Kühlhausunternehmens im schwäbischen Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) muss sich im Zusammenhang mit Fleischmanipulationen wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Memmingen soll er in 15 Fällen rund 314 Tonnen Schlachtabfälle zu lebensmitteltauglicher Ware umetikettiert und 2004 ins In- und Ausland verkauft haben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Memmingen am Montag.
Einen Prozess gab es auch gegen den Ex-Geschäftsführer einer Deggendorfer Tochterfirma des Unternehmens: Wegen illegaler Umetikettierung von Schlachtabfällen - so genannter K3-Ware - ist er inzwischen rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Bei der Staatsanwaltschaft Memmingen laufen derzeit Ermittlungen gegen einen 56-Jährigen aus Wertingen, der bis zu 180 Tonnen Schlachtabfälle umetikettiert und an zwei Berliner Döner-Hersteller verkauft haben soll. Der Kühlbetrieb in Wertingen war geschlossen worden. Proben von beschlagnahmten 11,4 Tonnen K3-Ware hatten bestätigt, dass es sich bei den Abfällen um Ware gehandelt hatte, die nicht für den menschlichen Verzehr tauglich war. In einer Probe war sogar ein Salmonellen-Erreger gefunden worden.
Die SPD im bayerischen Landtag begrüßte die Anklage gegen den Beschuldigten in Illertissen. Dessen Betrieb war zunächst geschlossen und später unter Auflagen wieder eröffnet worden. Nach neuerlichen Unregelmäßigkeiten war der Nachfolgebetrieb dann endgültig dicht gemacht worden. Im Zusammenhand mit dem Skandal waren damals 39 Betriebe in Bayern durchsucht worden. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich mit den Hintergründen. Nach Auffassung der SPD arbeiten die bayerischen Kontrollbehörden unzureichend und mangelhaft.
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