Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kabinett: Gesetz soll Streit über Regierungsbeauftragte beenden

Kabinett
27.11.2018

Gesetz soll Streit über Regierungsbeauftragte beenden

Das bayerische Kabinett hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der Frieden in den Streit um die Regierungsbeauftragten bringen soll.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Als Oppositionspolitiker hatte Hubert Aiwanger noch gegen die "Staatssekretäre light" geklagt. Warum er sie als Vize-Ministerpräsident akzeptiert.

Die zwischen CSU und Freien Wählern bis vor kurzem heftig umstrittenen Regierungsbeauftragten sollen künftig auf einer gesicherten gesetzlichen Grundlage arbeiten. In einer ihrer ersten Amtshandlungen verständigte sich die neue schwarz-orange Staatsregierung am Dienstag auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bayerns neuer Vize-Ministerpräsident, Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der die Beauftragten im Wahlkampf noch als „Staatssekretäre light“ kritisiert und sogar Klage zum Verfassungsgericht erhoben hatte, sprach von einer „insgesamt sehr vernünftigen Lösung“. Die Freien Wähler würden ihre Klage nun „zeitnah“ zurückziehen.

Nach dem Willen der Staatsregierung soll die Zahl der Beauftragten auf maximal sieben begrenzt werden. Ihre Aufwandsentschädigung soll künftig 2000 statt bisher 3000 Euro betragen. Eigene Dienstwagen soll es nicht mehr geben. Die Beauftragten sollen bei Dienstfahrten aber die Fahrbereitschaft der Staatsregierung nutzen können. Die Ausstattung ihrer Geschäftsstellen wurde im Details nicht festgelegt. Sie soll sich nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) daran orientieren, was „notwendig und angemessen ist“.

Laut Herrmann erfüllen die Beauftragten zwei wichtige Funktionen. Sie sollen Berater der Staatsregierung und direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in besonderen Politikbereichen sein. Ihr Einsatz in der Vergangenheit hat sich nach seiner Darstellung bewährt. Deshalb habe sich die CSU auch dafür ausgesprochen, an den Beauftragten, die es in ähnlicher Zahl auch in anderen Ländern gebe, festzuhalten.

So begründet Aiwanger den Kurswechsel

Aiwanger begründete den Kurswechsel der Freien Wähler im Kern damit, dass man „einen ehrlichen Kompromiss im Sinn der Sache“ gefunden habe. Die Sorge, dass die Beauftragten „immer mehr werden könnten“, habe sich mit dem Gesetzentwurf erledigt. Den eigenen Dienstwagen mit Fahrer und „einen Tausender“ bei der Aufwandsentschädigung hätten die Freien in der Koalition „wegverhandelt“. Damit könne man die Regierungsbeauftragten jetzt auch in der Öffentlichkeit vertreten.

Im Wahlkampf hatte Hubert Aiwanger die Beauftragten noch kritisiert.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Dass es nicht acht sind wie bisher, liegt nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) daran, dass der bisherige Beauftragte für die Staatsbeteiligungen, der Münchner Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch, sein Amt nicht weiter ausüben will. Die CSU-Abgeordneten Gudrun Brendel-Fischer (Integrationsbeauftragte), Klaus Holetschek (Bürgerbeauftragter), Walter Nussel (Beauftragter für Bürokratieabbau) und Sylvia Stierstorfer (Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene) sollen in ihren Ämtern bleiben, ebenso der frühere Kultusminister Ludwig Spaenle als „Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe“. Zwei neue Beauftragte kommen aus den Reihen der Landtagsfraktion der Freien Wähler: Eva Gottstein (Beauftragte für das Ehrenamt) und Peter Bauer (Patienten- und Pflegebeauftragter).

Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss kam von SPD-Fraktionschef Horst Arnold: „Was wir hier beobachten können, ist ein Postengeschacher par exelence. Da werden einfach so völlig unnötige neue Posten geschaffen, die zudem verfassungsrechtlich höchst problematisch sind. Außerdem werden hier Posten etabliert, die bereits vorher schon überflüssig waren.“ Der Bürgerbeauftragte der Staatsregierung, der Allgäuer CSU-Abgeordnete Holetschek, wies derlei Kritik zurück. „Der Staat muss den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. Das muss unser Ziel sein“, sagte Holetschek.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier. .

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.11.2018

Wie soll Aiwanger an Der Macht anders werden, als alle anderen vor ihm?