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Jugendliche
14.02.2013

Grüne fordern Wahlalter 16 auch in Bayern - Herrmann widerspricht

Nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Bremen, Brandenburg und nun auch in Hamburg ist in Bayern der Streit darüber wieder neu entbrannt.
Foto: dpa

Nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Bremen, Brandenburg und nun auch in Hamburg ist in Bayern der Streit darüber wieder neu entbrannt.

"Bayern sollte sich anschließen. Wer Jugendliche für die Politik gewinnen will, muss ihnen auch ermöglichen, Verantwortung zu übernehmen", sagte Grünen-Landeschef Dieter Janecek am Donnerstag in München. Dem widersprach Innenminister Joachim Herrmann (CSU) umgehend. Es sei unsinnig, wenn jemand mit 16 nicht einmal selbstständig einen Vertrag abschließen dürfe oder für Straftaten verantwortlich sei, er aber gleichzeitig bei der Wahl über das Schicksal des Landes bestimmen könne.

Wahlrecht ab 16 auch in Bayern?

Janecek argumentierte, Jugendparlamente seien eine gute Einrichtung, reichten aber nicht aus. "Die Gesellschaft und die Politik werden immer stärker von der Generation 60plus dominiert. Die Absenkung des Wahlalters wäre ein wichtiger Schritt und ein gutes Signal an die Jugendlichen, dass sie und ihre Meinung etwas zählen."

Linus Förster (SPD) betonte, die SPD trete seit Jahren für eine Absenkung des Wahlalters ein - es sei gut, dass die Grünen jetzt mit im Boot seien. "Jugendliche sollten sich auch in Bayern möglichst früh an der politischen Meinungs- und Willensbildung beteiligen."

Herrmann gegen Vorschlag

Herrmann dagegen betonte: "Eine Herabsetzung des Wahlalters wird der Bedeutung des Wahlrechts in keiner Weise gerecht." Das Wahlrecht sei ein grundlegend demokratisches Recht der Staatsbürger. "Es setzt politische Urteilsfähigkeit voraus und damit ein bestimmtes Lebensalter und eine gewisse Lebenserfahrung. In unserer ganzen Rechtsordnung ist der Eintritt der Volljährigkeit mit 18 Jahren eine deutliche Zäsur", erklärte der Innenminister und betonte: "Nur wem unsere Rechtsordnung die volle Einsichtsfähigkeit zubilligt, darf an der politischen Willensbildung teilnehmen." dpa/lby

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