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Justiz
29.09.2017

Linus Förster: Es tut mir fürchterlich leid

Linus Förster

Ex-Abgeordneter entschuldigt sich bei Opfern. Staatsanwältin fordert fast fünf Jahre Haft. Der Verteidiger ist empört

Es ist eine beinahe anrührende Szene am Donnerstagmittag im Sex-Prozess gegen Linus Förster: Das Gericht hat den Verhandlungstag geschlossen, der ehemalige Landtagsabgeordnete hat soeben in seinem Schlusswort gesagt, es tue ihm fürchterlich leid, was er den Frauen angetan habe und appelliert ans Gericht „Bitte, glauben Sie mir“, da geht seine Verlobte vorbei und wirft ihm eine Kusshand zu. Förster, 52, winkt zart, Tränen steigen in seinen Augen auf. Dann wird er weggeführt und zurück ins Gefängnis nach Gablingen gebracht. Dort sitzt er seit über neun Monaten in U-Haft.

Wenn es nach Staatsanwältin Martina Neuhierl geht, soll Linus Förster noch lange im Gefängnis bleiben. Die Anklägerin hat in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Die Beweisaufnahme habe die Anklagevorwürfe voll bestätigt. Linus Förster habe zwei schlafende und wehrlose Frauen sexuell missbraucht, heimliche Sexfilme von Frauen gedreht und Kinderpornos besessen.

Manches hält die Staatsanwältin Förster zugute: Er ist nicht vorbestraft. Er hat mehr als 30000 Euro Entschädigung an die Opfer bezahlt. Und sein weiterer Lebensweg wird – auch angesichts seines Alters – „ein steiniger sein“. Anderes kreidet sie ihm negativ an: Zumindest ein Opfer ist psychisch vorbelastet gewesen und Förster habe das gewusst. Er hat versucht, Zeugen zu beeinflussen. Und die Opfer leiden teils erheblich unter den Taten.

Auch ein Geständnis muss sich normalerweise strafmildernd für einen Angeklagten auswirken. An Försters Geständnis hat die Staatsanwältin aber etwas massiv gestört: Der Angeklagte habe in einigen Details versucht, sein Handeln zu beschönigen, die Folgen für die Opfer herunterzureden und sich „im bestmöglichen Licht erscheinen zu lassen“. Opfer-Anwalt Andreas Thomalla kritisiert, Förster wolle „nicht vollständig und ernsthaft bereuen“.

Das gibt Zoff. Försters Verteidiger Walter Rubach weist die Darstellung scharf zurück: „Das soll kein vollwertiges Geständnis gewesen sein? Das ist doch Unsinn“, sagt er. Förster habe „alles gestanden, was es zu gestehen gab“. Er habe lediglich Schwierigkeiten, die Taten sich selbst und anderen zu erklären. Dies könne man ihm aber nicht vorwerfen. Zudem findet Rubach das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß „viel zu hoch“. Seiner Ansicht nach dürfe Förster maximal eine Strafe von zwei bis drei Jahren erhalten. Das Gericht müsse die „gesellschaftliche Vernichtung“ berücksichtigen. „Diese Strafe ist jetzt schon viel höher als die, die Sie verhängen“, sagt Rubach zu den Richtern der Jugendkammer.

Der Verteidiger versucht, die Sexualstraftaten in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. Den strafrechtlich gravierendsten Vorwurf des zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person betrachtet Rubach als minder schweren Fall. Begründung: Der Gesetzgeber habe bei dem Paragrafen im Sinn gehabt, dass ein Mann in einer Kneipe einer fremden Frau K. o.-Tropfen ins Getränk kippt und sie dann vergewaltigt. Dieses „Kneipenmodell“ passe im Fall Förster überhaupt nicht. Die Ex-Freundin habe selbst Schlafmittel genommen, eine andere sei stark angetrunken gewesen.

Zudem betont Rubach, dass sein Mandant allen Opfern Schmerzensgeld bezahlt habe, einer Prostituierten zum Beispiel 1250 Euro. „Jetzt sage ich mal zynisch: Das erspart der Dame 25 Freier“, so der Anwalt.

Und ein weiterer Punkt ist dem Verteidiger wichtig. Das Schlimmste für Linus Förster sei der Besitz von Kinderpornografie. „Das ist hässlich, kann aber mit seiner Sammelwut erklärt werden.“ Manche seien „sexuell neugierig“, dazu gehöre Förster. „Er ist nicht pädophil.“ Zuvor hatte auch der psychiatrische Gutachter Richard Gruber erklärt, dass bei Förster keine Anhaltspunkte für Pädophilie vorlägen.

Opfer-Anwalt Oliver Schreiber hatte zuvor in seinem Plädoyer kritisiert, dass das Gericht während der Zeugenaussagen die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen hat und sämtliche Opfer vor großem Publikum aussagen mussten. „Es hätte rechtliche Argumente gegeben, das anders zu machen“, so Schreiber.

Das Urteil soll heute um 10.30 Uhr verkündet werden.

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