Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Mord-Prozess: "Todespfleger" soll sechs Menschen getötet haben

Justiz
26.11.2019

Mord-Prozess: "Todespfleger" soll sechs Menschen getötet haben

Der Fall des "Todespfleger", der sechs Menschen getötet haben soll, findet vor dem Landgericht München I statt.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Ein 38-Jähriger steht in München vor Gericht, weil er sechs Menschen getötet haben soll. Warum Angehörige eine Schuld auch bei gierigen Vermittlern sehen.

Nein, zu den Taten will sich Gregorz W. am ersten Prozesstag nicht äußern. Nicht einmal ein Wort des Bedauerns an die Opfer-Angehörigen im Sitzungssaal A101 des Münchner Strafgerichts kommt ihm über die Lippen. Scheinbar ungerührt lässt der 38-jährige Pole am Dienstag die Verlesung der Anklage über sich ergehen.

Dabei sind die Verbrechen, die dem Ex-Hilfspfleger von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, bedrückend: Zwischen April 2017 und Februar 2018 soll der massige Mann mit den kurzen Stoppelhaaren in zwölf Fällen seinen betagten Patienten aus Heimtücke, Habgier und der Unlust auf Arbeit Insulin gespritzt haben, das als Überdosis tödlich wirken kann. Auf sechsfachen Mord, dreifachen Mordversuch und dreifache gefährliche Körperverletzung lautet die Anklage. (Wie oft mordete der "Todespfleger"?)

Möderische Taten ziehen sich durch ganz Deutschland

Die Spur der Taten zieht sich durch ganz Deutschland – und auch ins unterfränkische Wiesenbronn, wo der 84-jährige Heinrich N. im Januar 2018 das vorletzte Opfer des Täters wurde. Im mittelfränkischen Eckenthal soll Gregorz W. bereits im Juli 2017 einen Patienten ermordet haben. Weitere Morde werden ihm in Hannover, in Burg in Schleswig-Holstein, in Spaichingen in Baden-Württemberg sowie in Ottobrunn bei München vorgeworfen.

An keinem der Tatorte war er laut Anklage länger als ein paar Tage. Der psychologische Gutachter beschreibt den 38-Jährigen im Prozess als Mütter-Söhnchen, der in Polen bis zuletzt zu Hause wohnte, noch nie eine Freundin hatte und sich selbst für einen gläubigen Katholiken hält. Nirgendwo sei er bereit gewesen, seine Tätigkeit als Hilfspfleger tatsächlich auszuüben, hält ihm die Staatsanwaltschaft vor. Vielmehr sei es dem Mann, der in Polen bis 2014 bereits sieben Jahre wegen Betrugs und Diebstahls im Gefängnis saß, darum gegangen, die Opfer zu bestehlen.

Todespfleger wollte nur seine Ruhe haben

Dort, wo nichts zu holen war, wo Angehörige ein Auge auf ihn hatten, wo er gar nachts wegen seiner Patienten keine Ruhe fand, wollte er sofort wieder weg. Auch ein fehlender Internet-Anschluss oder ein zu lauter Fernseher konnten dem Pfleger die Laune verderben. Der Weg, ohne Strafgebühr aus seinem Arbeitsvertrag zu kommen, war stets der gleiche: Selbst Diabetiker und deshalb im Besitz von Insulin, spritzte er seine wehrlosen Opfer zu Tode oder ins Krankenhaus. Er habe nur seine Ruhe haben wollen, erklärte er einem Kripo-Beamten nach der Verhaftung. Bevor er verschwand, nahm er noch mit, was da war: Schmuck, Wein, Bargeld – aber auch Waschpulver, Flüssigseife oder Klobürsten.

In Wiesenbronn zum Beispiel gab es laut Staatsanwaltschaft mit dem gehbehinderten, aber geistig agilen Heinrich N. sofort Streit, weil der Pfleger ihm nicht helfen wollte: „Ich sage, was gemacht wird, nicht du“, soll der dem 84-Jährigen vorgehalten haben. Gleich am ersten Abend habe Gregorz W. seinem Opfer eine hohe Dosis Schlafmittel verabreicht, um seine Nachtruhe zu haben. Weil die meist anwesende Familie seine Diebstahl-Pläne durchkreuzte und zudem auf einen Pfleger-Wechsel drängte, griff er am nächsten Abend zum Insulin – weshalb Heinrich N. nur wenige Stunden später starb.

Überdosis Insulin: Angehörige der Opfer unter Schock

Erst nachdem Gregorz W. wenig später in Ottobrunn dank aufmerksamer Notärzte und Polizisten aufflog und die Kripo seine letzten Einsatzorte überprüfte, wurden – nach einer Exhumierung – auch bei Heinrich N. auffällige Einstiche entdeckt. „Das war ein Schock“, berichtet sein Bruder Günter N. am Rande des Prozesses in München.

Doch der Zorn der Familie richtet sich längst nicht nur auf den mutmaßlichen Täter: „Die Vermittlungsagenturen prüfen oft aus Profitgier nicht, ob ihre Pfleger die Bedingungen erfüllen“, schimpft Günter N. Ein gutes Dutzend Agenturen hatten Gregorz W. an seine späteren Opfer vermittelt: „Und jede Agentur hätte sich nach ihm erkundigen müssen“, findet der Bruder des Opfers. Dann wären vielleicht die Vorstrafen aus Polen ans Licht gekommen. Oder eine Anzeige der Familie des zweiten Opfers in Mülheim an der Ruhr vom Mai 2017 – die die dortige Polizei allerdings ignorierte. So konnte der vermeintliche Pfleger immer weitermachen und offenbar noch fünfmal morden.

„Korrupt und völlig unkontrolliert“ sei das System der privaten Pflege in Deutschland, findet Günter N.: „Niemand weiß, wie viele Gregorz in Deutschland immer noch tätig sind.“ Eine spätere Zivilklage gegen die Vermittler will der Opfer-Bruder, der als Nebenkläger am Münchner Prozess teilnimmt, deshalb nicht ausschließen.

In München sind zunächst 39 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird nicht vor nächsten Sommer erwartet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.  

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.