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Religionsfreiheit
17.03.2015

Kopftuchverbot nur im Einzelfall

Sehr umstritten: das Kopftuch als religiöses Symbol. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte ein pauschales Verbot abgewiesen. Im Freistaat ist die Regelung anders formuliert.
Foto: Uli Deck,dpa

Die bayerische Staatsregierung hält an ihrer Regelung zu religiösen Symbolen fest. Im Freistaat sei das Kopftuchverbot nicht pauschal, sondern auf den Einzelfall formuliert.

Bayern hält daran fest, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs dann zu untersagen, wenn dadurch der Schulfrieden gestört werde oder das Wohl der Kinder gefährdet sei. Ein pauschales Kopftuchverbot gebe es in Bayern aber nicht. Es komme auf den Einzelfall an, sagte Europaministerin Beate Merk (CSU) nach der Sitzung des Kabinetts in München.

Staatsregierung: In Bayern noch nie pauschales Kopftuchverbot

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar ist, hatten SPD und Grüne im Landtag gefordert, das Verbot auch in Bayern abzuschaffen. Die Staatsregierung aber ist der Auffassung, dass es hier gar kein pauschales Kopftuchverbot gebe.

Die bayerische Regelung unterscheide sich von der Regelung in Nordrhein-Westfalen, die nach Klage einer Lehrerin vom Verfassungsgericht gekippt wurde. Merk sagte: „Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Vollzug des Gesetzes den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts genügen.“

Tatsächlich geht das Verfassungsgericht in Karlsruhe davon aus, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt ist, wenn „von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität“ ausgeht.

Bayern: CSU-Regierung will an bisheriger Regelung festhalten

Die Vorschrift in Nordrhein-Westfalen sei „als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ konzipiert und verstoße deshalb „gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen“, urteilten die Verfassungsrichter.

Die entsprechende Vorschrift in Bayern ist etwas anders formuliert. Danach dürfen „Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken“ von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern sie von Schülern oder Eltern „auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist“.

Der angebliche Unterschied, die Verfassung schützen und nicht eine Religion privilegieren zu wollen, reicht der Staatsregierung aus, an ihrer Regelung festzuhalten.

Kritik: Landtags-Opposition kritisiert "Borniertheit"

Die Grünen im Landtag wollen das nicht akzeptieren. Sie fordern die Umsetzung des Karlsruher Urteils in Bayern. Die Grünen-Politikerin Ulrike Gote wirft den CSU-Ministern „Borniertheit“ vor: „Mit ihrer zur Schau getragenen Privilegierung des Christentums tragen sie gerade nicht zum Erhalt des Schulfriedens bei.“

Einen konkreten Streitfall wie in Nordrhein-Westfalen gab es in Bayern bisher übrigens noch nicht.

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