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02.05.2018

Kreuz-Streit:Beistand für Söder

Hilfe aus der CSU, Idee von der FDP

Im Streit um die Kreuze in bayerischen Landesbehörden erhält Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Rückendeckung aus der Union, einzelne Parteipolitiker gingen sogar zum Gegenangriff auf kirchliche Kritiker über. So wies die stellvertretende Parteivorsitzende Dorothee Bär die Kritik des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zurück. „Die Aussagen von Kardinal Marx verwundern sehr. Vor drei Jahren plädierte er noch öffentlich für den Verbleib der Kreuze in Schulen und Gerichtssälen“, sagte die Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt dem Handelsblatt.

Kardinal Reinhard Marx hatte zuvor der Süddeutschen Zeitung gesagt, Söders Vorstoß habe zu „Spaltung und Unruhe“ geführt. Wer das Kreuz nur als kulturelles Symbol sehe, habe es nicht verstanden. Es stehe dem Staat nicht zu, zu erklären, was das Kreuz bedeute. Dem entgegnete Bär, niemand könne leugnen, „dass unser Heimatland christlich-jüdisch geprägt ist“. Hans Michelbach, CSU-Vorstandsmitglied und Bundestagsabgeordneter, sagte dem Handelsblatt: „Ich finde es schon erstaunlich, dass ein Kardinal nicht mehr zum Kreuz steht.“

Der ehemalige bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) warf den zahlreichen Kritikern Söders einen „Willen zum bewussten Missverstehen“ vor. „Der bayerische Ministerpräsident steht mit seinem Vorstoß auf dem Boden der bayerischen Verfassung“, sagte Spaenle. Dort heißt es beispielsweise in Artikel 131, oberste Bildungsziele seien die „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen“.

Bayerns FDP hingegen attackierte den Vorstoß des Ministerpräsidenten. Wie zuvor schon Kardinal Marx erheben die Liberalen den Vorwurf, die Kreuzpflicht führe zur gesellschaftlichen Spaltung. In einem offenen Brief an Söder hieß es am Dienstag, Bayern sei Heimat für alle seine Einwohner, nicht nur für die christlichen. Bayerns FDP-Chef Martin Hagen machte zudem einen Vorschlag, der aus seiner Sicht nicht spalte, sondern eine: „Lassen Sie uns im Eingangsbereich jeder Behörde den ersten Satz von Artikel 1 unseres Grundgesetzes anbringen!“ Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (dpa)

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