Einfacher zum Volksentscheid
Grüne fordern Änderung der bayerischen Verfassung
Die Grünen im Landtag wollen die Gelegenheit beim Schopf packen: Nachdem nun auch Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer mehr Sympathie für Volksentscheide hat erkennen lassen, legten sie ihre alte Forderung nach einer Änderung der Verfassung wieder auf den Tisch. Nur auf diesem Weg, so sagten gestern die Fraktionsvorsitzenden Margarete Bause und Martin Runge, könnten Volksentscheide – zum Beispiel über die dritte Startbahn am Flughafen München oder den Ausbau der Donau in Niederbayern – erleichtert werden.
Der Gesetzentwurf der Grünen hat vier Kernpunkte: Volksentscheide sollen zu allen Themen möglich sein, über die der Landtag Beschlüsse fassen kann. Sie sollen sogar dann möglich sein, wenn die Beschlüsse finanzielle Folgen für den Staatshaushalt haben. Die Hürden für Volksbegehren, die einem Volksentscheid vorausgehen, sollen in der Weise gesenkt werden, dass statt bisher zehn künftig nur noch fünf Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben müssen. Außerdem soll der Landtag von sich aus Volksentscheide zu Einzelfragen beschließen können.
Ziel der geforderten Verfassungsänderung sei, so Bause, „mehr Beteiligung und mehr Teilhabe“ der Bürger an politischen Entscheidungen herbeizuführen. „Wir wollen Herrn Seehofer beim Wort nehmen“, sagte die Fraktionschefin und fügte hinzu: „Wenn es ihm ernst ist damit, dass die Bevölkerung entscheidet, dann müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.“ Während sich der Landtag damit beschäftigt, so fordern die Grünen, sollten umstrittene Entscheidungen wie die dritte Startbahn oder der Donauausbau aufgeschoben werden.
Seehofer hatte nach dem Volksentscheid in Baden-Württemberg für das umstrittene Bauprojekt Stuttgart 21 angekündigt, in Bayern die Voraussetzungen für mehr Volksentscheide juristisch prüfen zu lassen.
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