Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Oberbayern: Mal wieder Ärger um den Thai-König

Oberbayern
21.05.2020

Mal wieder Ärger um den Thai-König

Der thailändische König Maha Vajiralongkorn, genannt Rama X., liebt Bayern. Deshalb hat er sich in der Corona-Krise hier auch ein Hotel gemietet.
Foto: Rungroj Yongrit, dpa

Den Grünen stößt sauer auf, dass Rama X. seit Wochen in einem oberbayerischen Luxushotel residieren soll. Sie fragen: Warum bekommt er eine Extrawurst?

Traumhafter Blick auf die Alpen, herrliches Wetter und ein Vier-Sterne-Hotel ganz für sich allein – so dürfte sich das Thailands König Maha Vajiralongkorn vorgestellt haben, als er Ende März das Grand Hotel Sonnenbichl in Garmisch-Partenkirchen für sich und seine Entourage mietete, um trotz Corona-Beschränkungen eine schöne Zeit in Bayern verbringen zu können. Ob er dabei mit all dem darauffolgenden Wirbel rund um die Aktion gerechnet hat, ist nicht bekannt. Ebenso wenig, ob ihn das sonderlich interessiert, ist der Monarch in der Vergangenheit doch nicht gerade durch besonders angepasstes Verhalten aufgefallen: von seinem ausgefallenen Kleidungsstil über den Umgang mit Angestellten, die auf Knien vor ihm kriechen müssen, bis hin zu gewagten Manövern und Spazierflügen mit seiner Luxus-Boeing.

Aktivisten protestieren gegen den Urlaub des Thai-Königs in Bayern

Dementsprechend darf bezweifelt werden, ob sich der König vom neuesten Trubel um seine Person beeindrucken lassen wird: Aktivisten bestrahlten das Hotel unlängst mit Protestsprüchen, der Landrat von Garmisch-Partenkirchen bekam nach eigener Aussage Drohbriefe, Hassanrufe und eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Und nun haben die Grünen im Bundes- sowie im bayerischen Landtag den Aufenthalt seiner Majestät ins Visier genommen. Sie kritisieren, dass für das thailändische Staatsoberhaupt „eine Extrawurst“ gebraten wurde, während für „Ottonnormalbürger“ in ganz Deutschland Urlaub und Tourismus monatelang wegen der Corona-Auflagen nicht möglich waren.

 

Geschäftsreise oder Privaturlaub? Gab es eine "Extrawurst" für Rama X.?

Das Landratsamt hatte Rama X., wie der Thai-König genannt wird, für seinen Besuch in Bayern eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke sehr wohl in Hotels gastieren dürften. Nun aber erklärte das Auswärtige Amt in Berlin auf eine Anfrage der Grünen: „Nach Angaben der thailändischen Regierung handelt es sich bei dem Aufenthalt seiner Majestät, Maha Vajiralongkorn Phra Vajiraklaochaoyuhua, des Staatsoberhaupts des Königreich Thailands, um einen Privataufenthalt.“ Also alles illegal? Ein Verstoß gegen die bayerischen Corona-Bestimmungen? Das wollen die Grünen nun geklärt haben. Eine Antwort der Staatsregierung steht noch aus.

Die Konsequenzen für den thailändischen König dürften sich in Grenzen halten: Zum einen ist unklar, wie oft und wie lange er tatsächlich im Sonnenbichl residierte. Zum anderen steht er unter diplomatischem Schutz. Und in gut einer Woche läuft die Corona-Verfügung für die Beherbergungsbetriebe in Bayern ohnehin aus. Dann dürfen auch normale Touristen wieder in den Hotels übernachten. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.