Das bedeutet die Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll heute im Bundestag beschlossen werden. Auch in Bayern dürften viele Mieter auf die neue Mietpreisbremse warten. Was bedeutet sie für Mieter und Vermieter?
Nach langem Ringen um Details soll die umstrittene Mietpreisbremse im Bundestag beschlossen werden. In welchen Städten sie greift, müssen die Länder aber erst noch festlegen - manche machen schon Tempo. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist die Mietpreisbremse?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen die Mieten bei der Neubelegung einer Wohnung künftig höchstens zehn Prozent über der vergleichbaren ortsüblichen Miete liegen. Das betrifft vor allem angespannte Wohnungsmärkte wie München.
Ein Beispiel: Beträgt die Vergleichsmiete in der Stadt sechs Euro, dürfen bei einer Neuvermietung höchstens 6,60 Euro je Quadratmeter verlangt werden.
Um Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht zu hemmen, soll die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und nicht bei Erstvermietung nach umfassenden Modernisierungen gelten.
Gilt die Mietpreisbremse nur bei Neuverträgen oder auch bei bestehenden Mietverhältnissen?
Bei bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts an der bisher schon geltenden Regelung. Bereits seit Mai 2013 können die Bundesländer für Gebiete mit hohen Mieten festlegen, dass bei bestehenden Verträgen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen dürfen. Das ist zum Beispiel in München so und auch in Augsburg
Wo in Bayern gilt die neue Mietpreisbremse - auch in München?
Die Bundesländer sollen künftig selbst festlegen, in welchen Lagen die neue Preisbremse gilt. Dafür haben sie fünf Jahre zeit.
Was passiert, wenn ein Vermieter trotzdem mehr Geld verlangt?
Wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird, können Geldbußen fällig werden - das Bundesjustizministerium verweist zudem auf den Mietwucher-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 291). Demnach kann ein Verstoß in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden. Zuviel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden.
Was ändert sich bei den Maklergebühren?
Wer bestellt, der zahlt - so lautet das neue Prinzip. Bisher zahlt der Mieter in der Regel zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer für den Makler, der Exposés erstellt und Besichtigungen organisiert. Künftig zahlt der Vermieter, der seine Wohnung per Makler an den Mann bringen will.
Weitere Neuerung: Wenn Mieter einen Makler beauftragen, soll dieser nur Wohnungen aus seinem Bestand anbieten dürfen, die er anderen nicht anbietet.
Ab wann gilt die Mietpreisbremse?
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt werden. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist unklar. AZ
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