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Prozess
24.09.2007

Kein Swingerclub in der Dorfmitte

Ein Swingerclub in Gundremmingen? Eine Vergnügungsstätte in der beschaulichen Ortsmitte der 1500-Einwohnergemeinde (Kreis Günzburg)? Zwischen Rathaus, Kindergarten und Grundschule? Genau das hatten die Besitzer einer ehemaligen Gastwirtschaft in Gundremmingen vor.

Von Heike Schreiber, Gundremmingen

Ein Swingerclub in Gundremmingen? Eine Vergnügungsstätte in der beschaulichen Ortsmitte der 1500-Einwohnergemeinde (Landkreis Günzburg)? Zwischen Rathaus, Kindergarten und Grundschule? Genau das hatten die Besitzer einer ehemaligen Gastwirtschaft in Gundremmingen vor.

Weil ihnen aber Gemeinde und Landratsamt einen Strich durch die Rechnung machten und ein Veto einlegten, marschierte das Paar jetzt vor Gericht. Und zog erneut den Kürzeren: Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab. Ein Swingerclub passe nicht in das Gebiet, das kaum gewerblich genutzt sondern vor allem Wohngebiet sei.

Als der Antrag vor zwei Jahren im Rathaus der Atomkraftwerksgemeinde landete, schlug er hohe Wellen. Im Juli 2005 hatte die Eigentümerin einer ehemaligen Gastwirtschaft beantragt, das Gebäude anders nutzen und einen Pärchen-Club etablieren zu wollen. Trotz enormer Proteste der Bevölkerung und vieler Räte stimmte die Mehrheit des Gemeinderats zunächst für die Bauvoranfrage.

Erst bei einer zweiten Sitzung sprachen sich die Räte gegen den Swingerclub aus. Auch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde lehnte im März 2006 die Erteilung eines Vorbescheids ab. Die Antragstellerin ließ sich das nicht gefallen und reichte Klage gegen den Freistaat ein - vertreten durch das Landratsamt Günzburg.

Gestern behandelte das Verwaltungsgericht den Fall, zum Vergnügen zahlreicher Jura-Studenten, die sich den Prozess als Übung ausgesucht hatten. Sie erlebten weniger trockene Paragraphen als vielmehr die Diskussion um die Begriffsdefinition "Vergnügungsstätte" und die Debatte, ob ein solches Etablissement in der Dorfmitte zulässig ist.

Anwalt: Niemand wird belästigt

Da die Klägerin selbst nicht gekommen war, musste deren Ehemann auf die Frage des Richters antworten. Er hatte seine liebe Not. Ein Interessent wolle das Grundstück pachten, "für solche Zwecke halt". Den Begriff Swingerclub vermied er sorgfältig. Von Donnerstag bis Samstag, jeweils von abends bis in die Morgenstunden, sei der Betrieb geplant. Sein Anwalt betonte, dass dadurch niemand belästigt werde und außerdem ein vergleichbarer Club im Jahr 1993 in Burtenbach, einer noch kleineren Gemeinde im Landkreis Günzburg, genehmigt worden sei.

Gundremmingens Bürgermeister Wolfgang Mayer, der als Zeuge geladen war, hielt dagegen: "Wir wollen den Ortskern aufwerten, aber mit Betrieben, die dem alltäglichen Bedarf dienen."

Ein Swingerclub sei nicht vereinbar mit dem Leitbild der Gemeinde. Als Richter Andreas Endres nach fast zwei Stunden die Klage als unbegründet abwies, wich die Anspannung beim Rathauschef und er lächelte sogar wieder. "Ich hatte gehofft, dass es so ausgeht. Aber jetzt bin ich richtig erleichtert, muss ich ehrlich zugeben."

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