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Raser-Prozess
23.03.2021

Münchner Gericht verurteilt Raser wegen Mordes

Menschen stehen wenige Tage nach der Tat mit Kerzen bei einer Mahnwache an der Fürstenrieder Straße. Ein Raser hatte dort einen Jugendlichen im November 2019 mit seinem Auto erfasst. Der Jugendliche verstarb noch am Unfallort. Das Landgericht München urteilt am Dienstag über den Angeklagten.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Archiv)

Der 36-jährige Victor B. hatte auf der Flucht vor der Polizei einen Jugendlichen totgefahren. Nun entschied das Gericht: Es war Mord.

Ein Geisterfahrer rast nachts am Steuer eines schwarzen BMW Coupé mit 120 Kilometern pro Stunde durch München. Hinter ihm lärmt das Martinshorn, blinkt das Blaulicht einer Streife. Vor ihm: die blendenden Frontscheinwerfer ausweichender Autos. Vier junge Menschen steigen nach einer Party aus dem Bus.

Es ist 23.21 Uhr, als die Jugendlichen die drei Fahrbahnen der Straße überqueren – und der schwarze Wagen in sie hineinrast. Die 16-jährige Lea S. verletzt sich am Sprunggelenk und muss operiert werden. Doch ihr 14-jähriger Freund, Max D., wird mehr als 40 Meter durch die Luft geschleudert und ist sofort tot. Der Autofahrer steigt nicht aus, sondern flieht weiter, bis in die Polizei im Zuge einer Sofortfahndung im Westpark übermannt.

Lebenslang: Das Urteil im Raser-Prozess in München

Die Tat macht die Münchner fassungslos. Sie halten wenige Tage später eine Mahnwache für den Verstorbenen ab. Unzählige Kerzen flackern an der Fürstenrieder Straße, die am 15. November 2019 zum Tatort wurde.

Viele Monate sind seitdem vergangen. Am Dienstagnachmittag ging nun der Prozess zu Ende: Der Angeklagte ist wegen Mordes, vierfachen Mordversuches, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl spricht von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und "Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden". Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.

So verlief der Raser-Prozess in München

Das Schwurgerichtskammer im Landgericht München hatte darüber zu entscheiden, ob Geisterfahrer Victor B. in dieser Novembernacht fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Hätte er also damit rechnen müssen, Menschen durch seine Geisterfahrt mit mehr als 120 Stundenkilometern durch das nächtliche München mindestens schwer zu verletzen oder gar zu töten?

In den insgesamt 16 Verhandlungstagen hat das Gericht die verheerende Fahrt des Angeklagten rekonstruiert. Richterin Ehrl hörte Augenzeugen, Geschädigte, Unfallexperten, Gutachter und die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Verteidigerin Gabler: "Er ist kein Mörder"

Für Verteidigerin Daniela Gabler blieb bis zum Schluss klar: „Er ist kein Mörder.“ Die Verteidigung hielt die Anklage wegen Mordes für überzogen. Es handle sich um Fahrlässigkeit und damit komme höchstens eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren infrage. Nach vielen Raserunfällen hatte der Gesetzgeber den Paragrafen 315 d im Strafgesetzbuch installiert, der bei tödlichen Unfällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht.

Victor B., 36 Jahre alt und aus Bad Tölz stammend, beteuerte zu Beginn des Prozesses, nicht mit einem Unfall gerechnet zu haben. Er habe sich aufgrund seines Alkohol- und Kokainkonsums überschätzt. Es tue ihm unendlich leid, sagte Verteidigerin Gabler. Ihr Mandant realisiere erst allmählich, was in dieser Nacht passiert sei. Er werde wegen Suizidgedanken mit Antidepressiva behandelt. Er denke jede Sekunde an die Tatnacht. Man müsse sich, sofern das möglich sei, in die Lage ihres Mandanten versetzen, sagte Gabler.

Victor B. war wegen eines Drogenvergehens bereits zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, er hatte nach eigenen Angaben zwei Gramm Kokain konsumiert und zwei Flaschen Bier getrunken; auf dem Rücksitz seines Wagens lagen in Zeitungspapier eingeschlagen weitere zwei Gramm Marihuana - und ein Streifenwagen war ihm aufgrund eines unerlaubten Abbiegemanövers auf den Fersen. In seinem überhöhten Rauschzustand habe ihr Mandant geglaubt, der Polizei davon kommen zu können - und das, ohne jemanden zu verletzen.

Gabler sagte vor Gericht: „Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis bereits feststeht“ und kritisiert damit den Ablauf des Prozesses: Er sei unfair abgelaufen; Zeugenaussagen seien zu subjektiv gewesen, um sich als Grundlage für ein Urteil zu eignen. Das Suchtverhalten ihres Mandaten sei nicht genügend berücksichtigt worden.

"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", sagte seine Anwältin zum Prozessauftakt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" Sie erhob auch Vorwürfe gegen die Polizisten, die den Angeklagten verfolgten, nachdem er sich der Kontrolle entzogen hatte. Man müsse sich "mit der Frage auseinandersetzen, ob die Reaktion der Polizei okay war", sagte sie. "Macht es im Hinblick auf die Gefährdungslage vielleicht gar keinen Unterschied, ob ich der Flüchtende oder Verfolgende bin?"

Münchner Staatsanwältin sieht vier Mordmerkmale

Vier Mordmerkmale hatte Staatsanwältin Nina Prantl dagegen herausgearbeitet: Der Angeklagte habe seinen Drogenkonsum verschleiern wollen. Dafür habe er seinen 306 PS starken Wagen als gefährliches Mittel benutzt. Sein Verhalten sei zudem heimtückisch gewesen, da er sich auf der falschen Fahrbahn befand. Viele Menschen hat er dadurch gefährdet und einen Jugendlichen getötet. Er habe außerdem aufgrund niedriger Beweggründe gehandelt: Seine Bewährung stand bei einer Polizeikontrolle auf dem Spiel.

Prantl wurde noch deutlicher: Der Angeklagte habe seine eigenen Interessen „in krasser Eigensucht“ über das Lebensrecht anderer gestellt. Nicht Absicht, sondern bedingter Vorsatz lasse sich damit seinem damaligen Verhalten erkennen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft ihn unter anderem wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in vier Fällen an.

Die Eltern des Verstorbenen Max D. wurden als Nebenkläger durch Rechtsanwalt Jürgen Ringler vor Gericht vertreten. Die Familienmitglieder werden psychologisch betreut. Die Nebenklage hatte den Forderungen der Staatsanwaltschaft nichts hinzuzufügen.

Victor B. ist mit dem heutigen Urteil der erste wegen Mordes verurteilte Raser Münchens. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.03.2021

Drogenkonsum sollte in solchen Fällen nicht als strafmildernd, sondern viel eher als strafverschärfend gewertet werden. Es ist ja nicht so, dass er nicht wusste, dass man unter Drogeneinfluss nicht ans Steuer sollte. Es wäre an der Zeit, dass diese Raserfahrten mit aller Härte geahndet werden.

23.03.2021

Abgesehen davon dürften die 306 PS in mehr in der Überzeugung bestärkt haben als die Drogen, dass er der Polizei davonfahren kann ....