Volksbegehren: Alois Glück soll Gegner und Befürworter versöhnen
Ein Runder Tisch zum erfolgreichen Volksbegehren Arteinvielfalt will Naturschützer und Bauernverband vereinen – das wird schwer. Der Ex-Landtagspräsident soll helfen.
Das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ stellt die Staatsregierung vor eine derart große politische Herausforderung, dass eine allseits anerkannte Vertrauensperson engagiert werden soll, um die streitenden Lager zu versöhnen: Der frühere Landtagspräsident Alois Glück soll die Leitung des Runden Tisches übernehmen. Der 79-jährige CSU-Politiker soll ausloten, ob es in der Debatte um den Artenschutz eine Lösung geben kann, hinter der am Schluss alle stehen – der bayerische Bauernverband ebenso wie die Naturschützer. Glück bestätigte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass er bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen. Zu den Inhalten und zum Verfahren wollte er sich noch nicht äußern.
Volksbegehren Artenvielfalt ist das erfolgreichste in der Geschichte Bayerns
Mit welchem Trumpf die Initiatoren des Volksbegehrens in die Gespräche gehen, ist jetzt auch amtlich: Es ist das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. 1.745.383 Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen beiden Wochen in die Unterschriftenlisten eingetragen. Das entspricht einem Anteil von 18,4 Prozent aller Stimmberechtigten. Diese Zahlen gab der Landeswahlleiter am Donnerstag bekannt.
„Wir haben fest mit dem Erfolg gerechnet und sind doch überwältigt“, sagte die Beauftragte des Volksbegehrens, Agnes Becker (ÖDP). Der Auftrag an die Politik sei eindeutig: „Der Artenschutz muss in Zukunft verbindlich geregelt werden, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft.“
Auch der Chef der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann, jubelte: „Eindreiviertel Millionen Stimmen für unsere Tiere und Pflanzen – das ist der größte Artenschutzchor, den Bayern je gehört hat.“ Damit sei nun klar: „Ein ,Weiter so‘ im alten Trott wird es nicht geben. Wir werden zu einem neuen Miteinander kommen von Landwirtschaft und Naturschutz und ich bin optimistisch, dass mehr und mehr Bauern sich von den Scharfmachern beim Bauernverband abwenden.“
Volksbegehren fordert höheren Anteil des Ökolandbaus in Bayern
So optimistisch wie der Grünen-Fraktionschef sind allerdings nicht alle Unterstützer des Volksbegehrens. Gertraud Angerpointner zum Beispiel, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), sagte auf Anfrage: „Meine Erwartung ist nicht ganz so hoch.“ Die Landwirtin ist zwar überzeugt, dass auch viele Bäuerinnen und Bauern hinter dem Volksbegehren stehen, sie glaubt aber nicht, dass es mit dem Bauernverband und der CSU am Tisch einfach werden wird. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das reibungslos geht in unserem Sinne“, sagte die Almbäuerin aus dem Berchtesgadener Land.
Der Bauernverband sieht sich in der Artenschutzdebatte an den Pranger gestellt und wehrt sich dagegen, die konventionelle Landwirtschaft zum Alleinschuldigen für das Artensterben zu machen. Er werde aber, wie es aus Kreisen der Staatsregierung heißt, Zugeständnisse machen müssen. Eine seiner Forderungen soll auf jeden Fall erfüllt werden, wenn es denn am Runden Tisch gelingt, ein Gesamtkonzept für den Artenschutz in Bayern zu entwerfen: Alle sollen mitmachen – allen voran der Staat selbst mit seinen großen Flächen, ebenso Städte und Gemeinden.
Das Volksbegehren fordert unter anderem den Anteil des Ökolandbaus in Bayern deutlich zu erhöhen, Lebensräume von Wildtieren besser zu schützen, Biotopverbünde anzulegen, Gewässerrandstreifen verpflichtend vorzuschreiben und den Pestizideinsatz in der konventionellen Landwirtschaft deutlich zu reduzieren. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben schon mal klar gemacht, dass sie keine Kompromisse akzeptieren wollen, die hinter das Volksbegehren zurückfallen.
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Jeder der mehr als 100 qm Gartenfläche hat sollte per Gesetz gezwungen werden mindestens 50 % als Blühfläche anzusähen und zu pflegen. Die Blütenmischen sollte durch das Amt für Landwirtschaft und Umwelt vorgeschrieben werden und zu einem Mindestpreis mit Ökosteuer versehen verkauft werden. Jedes Landratsamt sollte einen "Blütenbeauftragten" (mindestens Diplom von Weihenstefan) einstellen, der mit einem kompetenten Team alle Bürgergärten prüft. Zuwiderhandlungen sollten mit einer Straft nicht unter 6 Monaten bestraft werden und eine Ersatzpflanzung durch die Behörden mit Ausgleichsfläche - zu bezahlen vom Straftäter - sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden - nur so können wir die Bienen retten!!:)