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  3. Versammlungsrecht: Ein Gesetz nur gegen Neonazis?

Versammlungsrecht
29.01.2008

Ein Gesetz nur gegen Neonazis?

Die Polizei geht gegen Gegendemonstraten einesNazi-Aufmarsches vor.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Möglichkeiten schaffen, um gegen rechtsextremistische Aufmärsche vorzugehen. Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett auf den Weg brachte, stößt allerdings nicht nur auf Zustimmung.

Von Uli Bachmeier

München. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Möglichkeiten schaffen, um gegen rechtsextremistische Versammlungen, Aktionen und Aufmärsche vorzugehen. Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett am Dienstag auf den Weg brachte, stößt allerdings nicht nur auf Zustimmung. Die Grünen im Landtag warnen vor einer Beschneidung des Versammlungsrechts. Man dürfe "nicht für die Neonazis freiheitliche Grundrechte opfern."

Herrmann nannte als Ziel, "Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten, die an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpfen und insbesondere die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzen." Die Beschränkung oder das Verbot soll vor allem dann möglich werden, "wenn die Versammlung an einem Tag oder Ort stattfinden soll, der an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert."

Das gelte zum Beispiel für den Gedenktag am 9. November und den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar ebenso wie für die Gedenkstätten der Konzentrationslager in Dachau und Flossenbürg, erklärte Herrmann und sagte: "Rechtsextremisten wollen mit Versammlungen an solchen symbolträchtigen Tagen und Orten auf unerträgliche Weise provozieren. Deshalb schaffen wir zusätzliche Befugnisse für die Versammlungsbehörden, um das zu verhindern."

Darüber hinaus sollen Versammlungen auch dann verboten werden können, wenn dabei die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nazis "gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost" werde. Und schließlich will Herrmann auch noch ein "allgemeines Militanzverbot" in das neue Versammlungsgesetz aufnehmen. Ziel sei es, "militantes, aggressives, einschüchterndes und bedrohliches Auftreten bei Versammlungen zu unterbinden." Diese Bestimmung betreffe auch linksextremistisch orientierte militante Autonome.

Die Rechtsexpertin der Grünen, Christine Kamm (Augsburg), übte scharfe Kritik. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde seit Jahren systematisch eingeschränkt. Es sei Augenwischerei, "wenn der Innenminister nun suggeriere, die Verschärfungen dienten nur dem Kampf gegen Neonazis. Faktisch muss künftig jeder, der auf eine Demonstration geht, mit erheblichen Auflagen und Einschränkungen rechnen." Auf Nachfrage unserer Zeitung räumte Herrmann ein: "Wir schöpfen das verfassungsrechtlich Mögliche wirklich bis auf den letzten Zentimeter aus."

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