Weg mit der Altersgrenze
Gerichtsentscheidung
Als Konrad Adenauer 1961 zum vierten Mal zum Bundeskanzler gewählt wurde, war der „Alte“ 85. Bundespräsident Joachim Gauck ist 72 Jahre alt. Landtagspräsidentin Barbara Stamm will es im nächsten Jahr mit 68 Jahren politisch noch einmal wissen. Und bei der SPD versuchen mit Christian Ude und Peer Steinbrück gleich zwei 65-Jährige, die Jungspunde Horst Seehofer, 63, und Angela Merkel, 58, aus ihren Spitzenämtern zu kicken.
Einige Beispiele, die zeigen, dass eine fixe Altersgrenze in der Politik nicht mehr zeitgemäß ist. Denn Leistungsfähigkeit – gerade in der Politik – lässt sich nicht pauschal am Lebensalter festmachen. Zumal es auch für Bürgermeister und Landräte ein hervorragendes Regulativ gibt: den Wähler. Wenn dem die alten, erfahrenen Köpfe lieber sind als die jungen und unerfahrenen, dann wählt er sie.
Dass der Verfassungsgerichtshof die Neuregelung der Altersgrenze nun trotz guter Argumente für ihre Abschaffung für verfassungsgemäß erklärt hat, sagt nichts über deren Sinnhaftigkeit aus. Die Richter haben aber recht, wenn sie die Entscheidung über das Für und Wider nicht sich anmaßen, sondern der dafür zuständigen Politik zuweisen.
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