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Arbeitsmarkt
16.05.2023

Bayern will gegen zu viel Leiharbeit in der Pflege vorgehen

Ein Betreuer geht in einem Pflegeheim mit einer Bewohnerin über den Flur.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Der Freistaat Bayern will die Leiharbeit in der Pflege deutlich eindämmen. Dazu wurde im Bundesrat eine Initiative gestartet.

Es habe sich ein Trend in der Pflege eingestellt, der die Leiharbeit gegenüber der Beschäftigung von Stammarbeitskräften bevorzuge, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte sich zu dem Thema bereits vor einigen Wochen mit der Vorstandschefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, beraten.

Herrmann sagte, Arbeitsbedingungen und Bezahlung seien derzeit für Leiharbeiter zum Teil besser als für Stammkräfte in der Pflege. Dies führe zu Verwerfungen im gesamten System. "Leiharbeitskräfte können in Ausnahmefällen eine notwendige Ergänzung zum Stammpersonal von Einrichtungen sein, sie dürfen aber nicht zur dauerhaften Ersatzlösung werden", sagte Herrmann.

Pflegeeinrichtungen sollen auf Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen angewiesen sein

Holetschek hatte nach dem Gespräch mit Nahles erklärt: "Die Einrichtungen müssen so aufgestellt sein, dass sie Leiharbeit nicht mehr in Anspruch nehmen müssen - und die Arbeitsbedingungen bei den Einrichtungen vor Ort müssen so gut sein, dass ein Wechsel in die Leiharbeit nicht mehr attraktiv ist." Als Ansatzpunkte nannte er verlässliche Dienstpläne und Ausfallkonzepte wie etwa Springermodelle.

Die Pflegeeinrichtungen sollen der bayerischen Initiative zufolge in die Lage versetzt werden, belastbare Ausfallkonzepte aufzustellen und zu finanzieren, damit sie Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen müssen. Bayern fordere die Bundesregierung zudem auf, eine Regelung auf den Weg bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Es müsse auch geprüft werden, ob durch bundesrechtliche Regelungen überzogene Vergütungen der Leiharbeitsbeschäftigten im Pflegebereich unterbunden werden können, etwa in Form eines Vergütungsdeckels. (dpa)

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