Eine neue Maskenaffäre bliebe für Politiker wieder ohne Strafe
Plus Deutschland tut sich schwer mit strafrechtlichen Regeln für Abgeordnetenbestechung, auch nach der Affäre um Sauter und Nüßlein. Eine aktuelle Verurteilung zeigt das auf kuriose Weise.
Im Kampf gegen korrupte Politiker ist Deutschland kein Vorzeigeland. Seit 2014 gilt: Wer sich "bei der Wahrnehmung seines Mandats" bestechen lässt, wird bestraft. So steht es im Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs. Erwischt hat es aber erst jetzt zum ersten Mal jemanden. Das Oberlandesgericht Celle hat im Januar einen Mann zu einer Geldstrafe von 16.500 Euro verurteilt. Das Problem ist nur: Es ist kein Politiker, sondern ein 70 Jahre alter Milchbauer aus der Nähe von Bremen, der versucht hat, ein Gemeinderatsmitglied der Grünen im Rahmen eines Grundstücksgeschäfts mit 10.000 Euro zu bestechen. Der hatte das Angebot zurückgewiesen und Anzeige erstattet.
Unwillkürlich fällt einem bei diesem ganz aktuellen Fall der Begriff "Bauernopfer" ein. Eine Politikerin oder einen Politiker hat es in all der Zeit jedenfalls nicht getroffen. Haben sich wirklich alle strikt an die Regeln gehalten? Ist das nur ein Zufall? Oder ist es eher so, dass Deutschland sich schwertut mit klaren Grenzen für Abgeordnete im Strafrecht?
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Open Door" für die Raffkes , dem Jens Spahn seis gedankt ! Die Verhältnismäßigkeit müßte beim frei verfügbaren Jahreseinkommen des " Durchschnitts- Michels " beginnen . Was darüber liegt sollte strafbar sein ! Wie geht die gleiche Raffke-Gesetzgebung mit dem "Michel" bei Steuerversäumnissen um ? Strafe doppelt so hoch wie die fehlerhafte Angabe und pro Monat ! rückwirkend 0,5 % Zins, bitte hochrechnen !
Die Verantwortung für die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der endlich solche Abgeordnetentätigkeiten strafbar macht, liegt primär beim Bundesjustizminister Buschmann (FDP).
Leider bremst auch in diesem Fall die FDP die Ampel.
Raimund Kamm
Der Begriff Politiker wird sich zum Schimpfwort entwickeln