Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Finanzen: Rechnungshof kritisiert Haushaltspolitik der Staatsregierung

Finanzen
18.03.2024

Rechnungshof kritisiert Haushaltspolitik der Staatsregierung

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in München.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Ministerpräsident Markus Söder und die schwarz-orange Staatsregierung rühmen sich gerne selbst für ihre Haushaltsführung. Der Oberste Rechnungshof kommt teilweise zu einem ganz anderen Urteil.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) übt in seinem neuen Jahresbericht deutliche Kritik an der aktuellen Haushaltspolitik der Staatsregierung. Die obersten Kassenprüfer kritisieren insbesondere die Milliarden-Entnahmen aus der Rücklage sowie eine unzureichende Rückzahlung von Corona-Schulden. Zudem listet der ORH zahlreiche Mängel und Defizite auf, die den Freistaat teilweise um viel Geld bringen, etwa bei der Besteuerung von Influencern oder des Handels mit Kryptowährungen.

"Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an geplanten Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen", heißt es in dem Bericht, der am Dienstag offiziell vorgelegt werden soll und der Deutschen Presse-Agentur in München bereits am Montag vorlag. Und die Schuldentilgung im Sonderfonds Corona-Pandemie werde nach den derzeitigen Planungen der Staatsregierung im neuen Doppelhaushalt deutlich geringer ausfallen - nämlich um fast 800 Millionen Euro - als eigentlich damals gesetzlich festgelegt worden sei. "Aus Sicht des ORH sollte die Tilgung entsprechend den (...) haushaltsgesetzlichen Vorgaben beibehalten werden", mahnen die obersten Rechnungsprüfer.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies die Kritik umgehend zurück. "Wir befinden uns in Deutschland in einer wirtschaftlich angespannten Lage", sagte er. Die Bundesregierung selbst rechne für 2024 nur noch mit einem Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent. Füracker betonte deshalb: "Wir bilden und verwenden unsere Rücklage, um in Krisenzeiten wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen, wirtschaftliche Impulse zu setzen und Krisenauswirkungen auf die Menschen abzufedern."

Einige Kritikpunkte aus dem neuen ORH-Jahresbericht im Überblick:

  • Influencer: Für die Besteuerung von professionellen Social-Media-Akteuren, sogenannten Influencern, fehlt es oft an wichtigen Daten. "Social-Media-Akteure kommen zudem ihren steuerlichen Verpflichtungen trotz hoher Einnahmen oft nicht oder nicht zeitgerecht nach", konstatieren die obersten Rechnungsprüfer. Der ORH ermahnt die Steuerverwaltung deshalb unter anderem, mit Auskunftsersuchen an die Plattformbetreiber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Steuern eintreiben zu können.
  • Kryptowährungen: Jedes Jahr werden Kryptowährungen im Wert von mehreren Milliarden Euro in Deutschland gehandelt - doch nur ein minimaler Teil der Gewinne wird versteuert. Das müsse sich ändern, fordert der ORH - er schätzt die Steuerausfallrisiken in Bayern "vorsichtig" auf jährlich 150 Millionen Euro.
  • Staatliche Immobilien: Bei der Verwaltung staatlicher Immobilien fehlt es nach dem Urteil des ORH nach wie vor an einem ressortübergreifenden und objektbezogenen Kostencontrolling. "Angesichts jährlicher Ausgaben für Bewirtschaftung und Instandhaltung von über einer Milliarde Euro sieht der ORH Einsparpotenziale in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr", heißt es im neuen Jahresbericht.
  • Krankenhausbau: Der Freistaat fördert den Bau, die Sanierung und den Betrieb von Krankenhäusern. Allerdings stellte der ORH bei der Prüfung der Verwendungsnachweise für Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von einer Milliarde Euro "erhebliche Defizite" fest. Dadurch seien überhöhte Förderzahlungen und finanzielle Nachteile für den Freistaat in Kauf genommen worden.
  • Corona-Hilfsprogramme Kultur: In der Corona-Pandemie hatte der Freistaat auch Hilfsprogramme für Kunst und Kultur aufgelegt. Fast 100 Millionen Euro allein an Landesmitteln gingen an Kultur-Spielstätten und -Veranstalter, Kinos, soloselbstständige Künstlerinnen und Künstlern und andere. Der ORH beklagt aber: "Aufstellung und Steuerung der Programme sowie die nachträglichen Prüfungen weisen erhebliche Mängel auf. Eine Erfolgskontrolle fand nicht oder nicht in ausreichendem Maße statt." Die Maßnahmen sollten deshalb "im Hinblick auf künftige Krisensituationen evaluiert werden".
  • Kostenerstattung für Corona-Impfzentren: Während der Corona-Krise wurden überall kommunale Impfzentren aufgebaut - die Kosten beliefen sich für Bayern bis Februar 2023 auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro. "Die Kosten je Impfung bewegten sich bei den vom ORH geprüften Impfzentren in einer Spanne von 39 bis 317 Euro", heißt es im neuen Jahresbericht. Man verkenne nicht die Sondersituation während der Pandemie, betont der ORH, kritisiert aber: "Durch das Fehlen einer begleitenden Kostenkontrolle wurden jedoch wesentliche Potenziale zur Kostenreduktion nicht hinreichend genutzt."
  • Corona-Unterstützung für Kliniken: 170 Millionen Euro flossen im Jahr 2020 an die Universitätsklinika und das Deutsche Herzzentrum, für coronabedingte Erlösausfälle, Mehrkosten und Investitionen aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Für Zahlungen in Höhe von 27,6 Millionen Euro fehlte es laut ORH aber an den nötigen Voraussetzungen oder diese wurden nicht nachgewiesen. Die Zahlungen sollten deshalb überprüft und unberechtigte Zahlungen gegebenenfalls zurückgefordert werden.
  • Förderprogramm für digitale Klassenzimmer: Der ORH kritisiert nicht die Förderung an sich - aber dass diese "unabhängig von der vorhandenen Ausstattung" erfolgt sei. Künftig müsse dies anhand der überall vorhandenen Daten geprüft werde

Dagegen sehen die Grünen im Bericht ihre Kritik an der Staatsregierung bestätigt: "Der Oberste Rechnungshof entlarvt die Söder-Strategie. Die heißt: Große Sprüche - wenig Taten, und das zieht sich durch alle Bereiche", sagte die haushaltspolitische Sprecherin Claudia Köhler. Seit Jahren würden immer wieder fantastische Summen angekündigt - mit dem Vollzug der guten Taten lasse sich die Staatsregierung aber Zeit.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.