Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Umwelt: Wölfe und Fischotter: erleichterter Abschuss in Bayern

Umwelt
25.04.2023

Wölfe und Fischotter: erleichterter Abschuss in Bayern

Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Es ist, das hatte die Staatsregierung zuletzt eingeräumt, juristisch dünnes Eis: Wölfe können in Bayern schon in Kürze leichter abgeschossen werden. Das dürfte aber noch nicht das letzte Wort sein.

Wölfe und auch Fischotter können in Bayern vom 1. Mai an leichter abgeschossen werden. Das hat das Kabinett wie angekündigt am Dienstag in München beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte. Der Bund Naturschutz (BN) kündigte umgehend an, eine Klage gegen die Neuregelungen zu prüfen.

Beim Wolf ist laut Söder das Entscheidende: "Ein Riss reicht." Es brauche nicht mehr unzählige gerissene Tiere, sondern nur einen Riss. Dann könne in dem Gebiet eine "Entnahme erfolgen". Es müsse auch nicht der eine Wolf ermittelt werden, der ein Schaf gerissen habe, es brauche kein langes Verfahren mehr. "Jetzt kann man die Wölfe dann generell in der Region entnehmen." Die Landratsämter bekommen künftig die Möglichkeit, über den Abschuss selbstständig zu entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

Das Umweltministerium erklärte, beim Wolf werde es "verfahrensmäßige Erleichterungen zur Vergrämung und Entnahme unter Wahrung der EU- und bundesrechtlichen Anforderungen" geben. Vergrämung bedeutet das Vertreiben und Fernhalten von Tieren, mit Entnahme ist gemeinhin der Abschuss gemeint. Mit der Wolfs-Verordnung würden nun vereinfachte Ausnahmen für "verhaltensauffällige" und "schadensstiftende" Wölfe ermöglicht.

Verhaltensauffällige Wölfe sollen etwa dann abgeschossen werden dürfen, "wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt". "Schadensstiftende" Wölfe, die Nutztiere reißen, sollen in ausgewiesenen "nicht schützbaren Weidegebieten" leichter abgeschossen werden dürfen. Das sind laut Ministerium Gebiete, bei denen Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar sind, etwa Almen oder Alpen im Gebirge.

"Wir machen, was rechtlich möglich ist, um zentrale Ziele zu erreichen: Die Weidewirtschaft unterstützen und die Weidetiere schützen, Gefährdungen für den Menschen ausschließen und die Artenvielfalt im Alpenraum erhalten", sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) betonte: "Wir können nicht länger zusehen, wie die Rückkehr der Beutegreifer Wolf, Bär, aber auch der Fischotter die Nutztierhaltung und die Fischwirtschaft immer mehr zunichtemacht." Wölfe seien nicht bedroht, "aber unsere Weidetierhalter sind es bald, wenn nicht bald etwas passiert", warnte sie. Man sei deshalb zum Handeln gezwungen.

Fischotter können laut Agrarministerium "zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden" nun ganzjährig entnommen werden. "Die Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn es dazu keine zumutbaren Alternativen gibt, etwa eine Einzäunung." Und sie solle nur dort zulässig sein, wo das Auftreten des Otters ein Problem darstelle, etwa in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern, und wo dies "unter Beachtung des Artenschutzrechts vertretbar ist". Der Erhaltungszustand der Population dürfe nicht verschlechtert werden. In den Regionen soll deshalb eine Höchstzahl an Tieren festgelegt werden, die abgeschossen werden dürfen.

BN-Landeschef Richard Mergner kündigte an, man werde eine Klage prüfen, sobald die Wolfs-Verordnung vorliege. "Wenn der Riss an einem einzelnen Weidetier ausreicht, um mehrere Wölfe abzuschießen, heißt das nichts anderes, als den Landratsämtern einen Freischein auszustellen, den gesamten bayerischen Alpenraum wolfsfrei zu schießen." Die langjährigen Beteuerungen der Staatsregierung, dass man keine wolfsfreien Zonen beabsichtige, erwiesen sich als unwahr.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann sagte voraus, mit der Verordnung werde Söder "vor jeder gerichtlichen Instanz scheitern". "Es interessiert ihn nicht, ob er mit seinem aktionistischen Vorgehen den bayerischen Tierhalterinnen und Tierhaltern wirklich helfen kann", sagte er. "Söder geht es nicht um den Wolf, nicht um die Weidetiere, nicht um die Almbäuerinnen und -bauern - es geht ihm einzig und allein darum, im Wahljahr vermeintlich einfache Lösungen zu präsentieren, ganz egal, ob sie am Ende umsetzbar sind oder nicht."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.