Bundesrat entscheidet heute über Cannabis-Gesetz: Webseite ist down
Heute berät der Bundesrat über die Cannabis-Legalisierung. Ab 9.30 Uhr sollte es auf der Webseite des Bundesrats eigentlich einen Livestream geben. Doch nichts geht mehr.
Nachdem das neue Cannabis-Gesetz nach langem Hin und Her den Bundestag passiert hat, steht die Legalisierung heute noch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Eigentlich sollte es ab 9.30 Uhr einen Livestream auf der Webseite des Bundesrats geben, doch dieser funktioniert offensichtlich nicht – die Homepage ist down. Angezeigt wird dort lediglich der Text "Service Unavailable".
Wer die Sitzung des Bundesrats trotzdem live verfolgen will, kann auf Youtube zurückgreifen. Dort stellt der Bundesrat einen Livestream zur Verfügung.
Cannabis-Gesetz im Bundesrat: Vermittlungsausschuss könnte Legalisierung verzögern
Viele blicken gespannt nach Berlin. Das Vorhaben ist nicht zwar zustimmungspflichtig, die Länderkammer kann es nicht zu Fall bringen. Aber sie könnte das Gesetz zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten.
Im Bundesrat zeichnet sich laut einem Bericht des digitalen Medienhauses Table.Media eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. Demnach fordern mehrere Landesminister, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Ausschüsse des Bundesrats werden sich in den kommenden Tagen mit dem Cannabis-Gesetz befassen.
Lauterbach befürchtet Blockade des Cannabis-Gesetzes
Vor allem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Grünen befürchten eine Blockade des Cannabis-Gesetzes. "Die Länder, die es nicht wollen, und auch Länder, die Änderungen wollen, die könnten sich verbinden, und wenn es in den Vermittlungsausschuss geht, dann gibt es als Möglichkeiten, das Gesetz, sage ich mal, am langen Arm verhungern zu lassen", sagte Lauterbach in der ARD-Sendung "Hart aber fair". Der künftige Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt, könnte das Verfahren so lange verschleppen, bis die Ampelkoalition nicht mehr genügend Zeit hätte, den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen.