Schaulustige bei Unfällen: Gaffer sind auch im Landkreis Dillingen ein Problem
Plus Immer wieder fallen auch in der Region Schaulustige bei Unfällen negativ auf und stören die Rettungskräfte. Welche Fälle es in Nordschwaben gibt und welche Strafen blühen können.
Beim jüngsten Geisterfahrerunfall auf der B2 bei Donauwörth am 23. August sorgten sie wieder für Ärger: Gaffer. Während sich die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes um die Verletzten kümmerten, nutzten einige vorbeifahrende Autofahrende die Situation und hielten das Geschehen mit ihrem Mobiltelefon fest. Die Tochter eines Fahrers zeigte die Aufnahmen direkt auf einer Social-Media-Plattform. Um die Schaulustigen mussten sich zwei Polizisten kümmern, die die Autofahrer zum Weiterfahren aufforderten. Außerdem filmten die Beamten die Gaffer, um ihr Verhalten ahnden zu können. Dabei fällt die Strafe ganz unterschiedlich aus.
Wer gafft, muss zahlen
Grundsätzlich sei es nicht verboten, beim Vorbeifahren an einer Unfallstelle aus dem Fenster zu schauen, erklärt Markus Trieb, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Die Beamten können aber einen Platzverweis aussprechen, der – wenn ihm nicht nachgekommen wird – mit weiteren Maßnahmen bis hin zum Gewahrsam durchsetzt werden kann. Allerdings kann Gaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn Autofahrer beispielsweise während der Fahrt mit ihrem Handy filmen. Dafür wird eine Geldbuße von 100 Euro erhoben. Wenn Personen den Weisungen der Polizei nicht nachkommen, sind 70 Euro fällig, und 30 bis 105 Euro muss zahlen, wer auf einer Autobahn oder Straße anhält. Drastischer sieht es aus, wenn das Gaffen als Straftat eingestuft wird. Trieb erklärt: Sobald eine Person an einen Unfallort kommt, bei dem noch keine Rettungskräfte vor Ort sind, und den Verletzten nicht hilft, muss diese mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Gleiches gilt, wenn Helfer behindert werden.
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