Mehr Wahlberechtigte im Landkreis Dillingen
Behinderte Menschen, die unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen, dürfen jetzt wählen. Auch bei der Europawahl – wenn Betroffene selbst aktiv werden.
Das Wahlrecht können Bürger der Bundesrepublik nur in speziellen Fällen verlieren. Bei bestimmten Straftaten etwa kann einem Verbrecher dieses Recht entzogen werden – etwa, wenn er wegen Landesverrat oder Wahlfälschung verurteilt wird. Doch es gibt eine Gruppe von Menschen, die bisher schuldlos von Wahlen ausgeschlossen wurde. Am Freitagmorgen hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das dieser Gruppe eine Teilnahme an Wahlen ermöglicht – unter bestimmten Voraussetzungen schon bei der Europawahl am 26. Mai (lesen Sie dazu: ).
Das betrifft eine ganze Reihe von Menschen im Landkreis Dillingen. Denn es geht um Menschen mit Behinderung, die unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass diese nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen (Auch betreute Menschen dürfen wählen). Mit der Gesetzesänderung vom Freitag wird das Urteil umgesetzt.
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