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Natur
04.02.2012

Kein lieber Biber

„Wir bleiben jedes Jahr auf horrenden Kosten sitzen.“Walter Joas

Bürgermeister klagen über Schäden, die über 400 der Nagetiere im Kreis anrichten

Höchstädt „Wir haben den Biber nicht mehr als lieben Biber. Wir haben eine Biberplage.“ Dieter Ott, Bürgermeister in Haunsheim, machte bei der Kreisversammlung des bayerischen Gemeinderats gestern Vormittag seinem Ärger Luft. Wie viele seiner Amtskollegen steht er mit dem Nagetier auf Kriegsfuß. Nicht zuletzt, weil die Gemeinden für die Biberschäden zahlen müssen. „Wir bleiben jedes Jahr auf horrenden Kosten sitzen“, betonte Mödingens Rathauschef Walter Joas bei der Sitzung im Höchstädter Rathaus.

Wie Anne Vogel von der Unteren Naturschutzbehörde im Dillinger Landratsamt in einem Vortrag zum Bibermanagement erläuterte, können allein land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden finanziell ausgeglichen werden. Wenn zum Beispiel ein Biber Zuckerrüben oder Mais anfrisst oder durch seine Gräben für nasse Felder sorgt, kann der Landwirt nach Prüfung auf maximal 80 Prozent Ausgleich dafür hoffen. Gemeldet wurden 2008 laut Vogel im Landkreis Dillingen Schäden in Höhe von 8272 Euro, 2011 wegen zwei aufwendiger Maschinenschäden 14613 Euro.

Zum Vergleich: 18859 Euro, so gab Hildegard Wanner, Gemeindetagskreisvorsitzende und Bürgermeisterin in Höchstädt, an, musste ihre Kommune im vergangenen Jahr dafür aufwenden. In Syrgenstein errechnete man für das gleiche Jahr rund 7225 Euro, in Bissingen etwa 3859 Euro.

„Draußen werden die Probleme immer prekärer“, sagte Buttenwiesens Bürgermeister Norbert Beutmüller mit Blick auf die steigende Anzahl der Tiere im Kreis. Aktuell haben Vogel und der Biberbeauftragte im Landkreis, Harald Böck, 120 Reviere mit jeweils drei oder vier Tieren ausgemacht. Diese vermehrten sich allerdings nicht wie Ratten, erläuterte Böck. Vielmehr verteidige der Biber sein ein bis 4,5 Kilometer umfassendes Revier. „Die Jungtiere müssen ausweichen.“ Irgendwann werde sich die Zahl der Biber dann einpendeln.

Nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Recht) und dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Nager streng geschützt. Nur, wenn zum Beispiel Klär- oder Hochwasserschutzanlagen gefährdet sind, darf er dort gefangen werden. Wenn etwa abgeflachte Uferböschungen, Zäune um Bäume und Äcker zur Vorbeugung von Biberschäden nicht greifen oder langfristig mit schweren Schäden zu rechnen ist, kann der Biber auch eingefangen werden. Allerdings muss das von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Wie Vogel angab, wurden von 2003 bis 2011 144 Biber gefangen. Konnten sie in der Anfangszeit noch in einer Auffangstation untergebracht werden, werden die Tiere jetzt in einer Abschusskiste getötet.

Das aber ist in den Augen von Ott unzureichend: Bevorzugte Biber-Reviere, in denen die Tiere wenig Schaden anrichten können, müssten ausgewiesen, die Tiere in anderen Gebieten abgeschossen werden.

Wertingens Rathauschef Willy Lehmeier will nicht länger abwarten und plädierte wie Wanner und Holzheims Bürgermeister Erhard Friegel dafür, sich als Verband Hilfe suchend an höhere Behörden zu wenden.

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