Polizei schließt Geschäfte in Dillingen und Gundelfingen
Weil sie gegen die Allgemeinverfügung verstoßen haben, müssen Geschäftsbetreiber jetzt mit Strafen rechnen.
Gleich zwei Mal musste die Polizei im Landkreis Dillingen am Dienstag Läden, die trotz des aktuell gültigen Verbots geöffnet waren, schließen. Gegen 9.40 Uhr bemerkten Polizeibeamte in Dillingen laut einer Pressemitteilung ein geöffnetes Geschäft, das laut Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichtet ist. Wie sich herausstellte, hatte die in Baden-Württemberg ansässige Geschäftsleitung des Unternehmens die Öffnung der Filiale angewiesen. Die Polizei ordnete daraufhin wiederum die Schließung der Geschäftsräume an und leitete sowohl gegen die Geschäftsleitung als auch die Filialleitung ein Ermittlungsverfahren ein.
250 Polizisten waren im Einsatz
Auch in Gundelfingen wurde die Polizei aktiv: Dort mussten die Beamten die Betriebsuntersagung in einem Laden durchsetzen, der im Rahmen der Allgemeinverfügung lediglich noch zum Betrieb eines Paket-Shops befugt ist. Tatsächlich bot der Betreiber laut Pressemitteilung anderweitige Waren aus dem Geschäft zum Verkauf an. Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutz eingeleitet.
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