Vorteile für die Verbraucher
Das Landratsamt Dillingen habe lediglich die Aufgabe, das EU-Recht umzusetzen, sagt Veterinärärztin Dr. Sabine Steinmeyer. Sie muss schauen, ob die Hygieneverordnung der EU vor Ort bei Schlachtbetrieben und Metzgereien bereits eingeführt wurde. Diese muss bis zum 31. Dezember 2009 in allen Schlachtbetrieben umgesetzt sein.
Von Ulrike Hauke
Unterthürheim/Dillingen/Brüssel - Das Landratsamt Dillingen habe lediglich die Aufgabe, das EU-Recht umzusetzen, sagt Veterinärärztin Dr. Sabine Steinmeyer. "Wir führen nur die Begehungen vor Ort durch, sammeln die Daten und geben diese, wenn die Betriebe so weit, sind an die Regierung von Schwaben weiter", beschreibt die für das Landratsamt Dillingen tätige Oberrätin ihre Aufgabe.
Metzger Helmut Braun aus Unterthürheim sieht darin eindeutig Vorteile für den Verbraucher, auch wenn ihn die Ungleichbehandlung zwischen der deutschen und österreichischen Regelung ärgert.
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