Darf auf dem Volksfest Dillinger Frühling auch gekifft werden?
Plus Das fünftägige Volksfest Dillinger Frühling startet am Freitag mit einem Umzug. Nach einigen Jahren gibt es wieder eine besondere Attraktion.
Wenn es um die Attraktionen des Volksfests Dillinger Frühling geht, ist es vermutlich nicht die drängendste Frage. Aber einige Leser und Leserinnen unserer Zeitung dürften sich vor dem Start des Spektakels am heutigen Freitag die Frage gestellt haben, ob neben der Maß Bier auch der Griff zu einem Joint erlaubt sein könnte. Am 1. April ist in Deutschland das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. In Bayern soll das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten, wie der Ministerrat am Dienstag unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) beschlossen hat, dagegen verboten werden. Ein entsprechendes Gesetz soll noch vor den Pfingstferien im Landtag vorgelegt werden. Der Dillinger Frühling startet aber bereits am Freitag.
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord weist auf Anfrage unserer Redaktion darauf hin, dass die Abgabe und der Besitz von Cannabis grundsätzlich verboten sei. "Beides ist nur unter Einhaltung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen erlaubt", betont Pressesprecherin Marion Liebhardt. Dies werde die Polizei auch auf Volksfesten genau im Blick haben. "Auch wenn die Regelungen für alle neu sind, fest steht, die Polizei wird weiterhin nach Rechtslage einschreiten, kontrollieren und Verstöße konsequent verfolgen", informiert Liebhardt.
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