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Landkreis Dillingen
21.10.2020

So kommt die Pflegereform im Landkreis Dillingen an

Durch die neue Pflegereform sollen die Kosten für Heimbewohner gedeckelt werden. Wir haben Heimleiter im Landkreis Dillingen gefragt, was sie davon halten.
Foto: picture alliance/dpa

Die angekündigte Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn ist ein gutes Zeichen, aber noch keine endgültige Lösung – das sagen Heimleitungen im Landkreis Dillingen zum Konzept.

Durch die neue Pflegereform sollen die Kosten für Heimbewohner gedeckelt werden. Maximal 700 Euro sollen Betroffene monatlich zuzahlen müssen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Gesamtrechnung von nur 700 Euro pro Bewohner, die Zahl betrifft lediglich den Eigenanteil an der Pflege. Für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen entstehen wie bisher zusätzliche Kosten.

Die Meinungen zur Pflegereform im Landkreis Dillingen

„Das hört sich natürlich alles wunderbar an“, sagt Günther Schneider. Er leitet das Wertinger Pflegeheim St. Klara. Allerdings sei dieser Reformentwurf noch nicht ganz spruchreif, daher will er sich noch kein Urteil erlauben. Bisher habe Spahn gute Arbeit geleistet, denn die stationäre Pflege, so Schneider, sei oftmals zu kurz gekommen. Durch das Pflegestärkungsgesetz, das vor rund drei Jahren eingeführt wurde, hätten die Heime und ihre Bewohner schon eine erhebliche Entlastung erfahren, unter anderem durch die Neuaufsetzung der Pflegegrade. Hierbei wurden die Psyche und kognitiven Fähigkeiten der zu Pflegenden bei der Einschätzung mit einbezogen, und auch die zwischenmenschliche Arbeit wurde gesteigert. Aktuell zahlen Heimbewohner in St. Klara im Doppelzimmer 2236 Euro, im Einzelzimmer 2373 Euro.

„Die Reform ist längst überfällig“, sagt Siegfried Huber, Heimleiter der Hospital-Stiftung Dillingen. Sowohl das Pflegepersonal als auch Bewohner und Angehörige hätten sich schon länger gewünscht, dass die Politik handelt. Die Personalschlüssel seien gestiegen, das Gehalt wurde dementsprechend auch angepasst. „Das ist auch richtig so“, sagt er. Eine Reform sei zwingend notwendig, denn die steigenden Kosten in der Pflege würden allein auf den Schultern der Betroffenen und ihrer Angehörigen liegen. Da die Gesellschaft immer älter würde, sei das allerdings ein gesellschaftliches, kein persönliches Problem. Daher erfordere es eine Lösung auf politischer Ebene. „Es ist ein erster Schritt, aber noch nicht das Ende des Weges“, denn laut Huber sollte die Pflegeversicherung im Bestfall die gesamten Kosten für die Pflege tragen, ähnlich den Krankenkassen. Trotzdem begrüße er die Reform, denn sie sei außerdem notwendig, um Versprechungen, wie die gerechte Bezahlung des Pflegepersonals, einhalten zu können. Für die Pflegegrade 2 bis 5 fällt in der Einrichtung ein Eigenanteil von durchschnittlich 2050 Euro an, der Betrag variiert nach Art des Zimmers.

Das Haus der Senioren bewertet die Pflegereform eher positiv

Auch Markus Moll, Leiter des „Hauses der Senioren“ in Gundelfingen, bewertet das Konzept generell positiv. „Für uns als Einrichtung ist das natürlich vorteilhaft“, denn durch jährlich steigende Tariflöhne steige auch der Preis für einen Betreuungsplatz. Das überfordere oftmals die Angehörigen, gerade wenn die Kosten nicht vollständig von der Rente gedeckt werden können. Aktuell liegt der Betreuungsplatz durchschnittlich bei 2328 Euro – auch hier gibt es Unterschiede nach Art der Unterbringung. Grundsätzlich sei es gut, dass diese Kosten dann auf die Allgemeinheit umgelegt und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, sagt er, „aber ist jeder dazu bereit, dann mehr für die Versicherung zu zahlen?“.

Weiter müsse man sich fragen, ob das denn gerecht sei, sagt Jörg Fröhlich, Leiter der Elisabethenstiftung Lauingen. Denn auch Besserverdiener profitieren von der Deckelung der Kosten. Prinzipiell hält er es für ausgesprochen gut, dass eine Reform auf dem Weg ist. Das mache die Kosten für Bewohner und Angehörige überschaubarer. Das treffe allerdings nur für Einrichtungen und Pflegedienste zu, die nach Tarif bezahlen. Diese sind meist in öffentlicher Hand, machen aber laut Fröhlich nur etwa 45 Prozent aus. Bei ambulanten Pflegediensten sei die Diskrepanz noch höher, nur 25 Prozent bezahlen hier nach Tarif oder tarifähnlich. Im Elisabethenstift liegt der Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 bei durchschnittlich 2484 Euro.

Das ändert sich durch die Pflegereform im Landkreis Dillingen

Im Landkreis bezahlen Bewohner also aktuell mindestens 2000 Euro für ihren Pflegeplatz, ein niedrigerer Betrag sei oftmals ein Hinweis dafür, dass nicht nach Tarif bezahlt wird, erklärt Huber. Somit ist es also sinnvoll, sich vorab nicht nur über die Preise zu informieren, sondern auch über deren Zusammensetzung. Damit die Belastung für alle Bewohner unabhängig von ihrer Pflegestufe gleich ist, wird die Rechnung durch eine Zuzahlung der Pflegekasse ausgeglichen. Bei Pflegegrad 2 sind es 770 Euro Zuzahlung, bei Pflegegrad 5 2005 Euro. Durch eine Deckelung der Kosten durch die Pflegeversicherung sollen in Zukunft maximal 700 Euro Eigenbeteiligung an Pflegekosten anfallen. Der neue Betrag läge dann bei etwas mehr als 1600 Euro, das ergibt sich aus dem Eigenanteil an Pflegekosten, Ausbildungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investkosten pro Monat.

Die angegebenen Kosten sind lediglich im Durchschnitt für Pflegegrad 2 bis 5 und die Unterbringung in Einzel- und Doppelzimmern berechnet. Weitere Zusatzleistungen werden nicht berücksichtig, ebenso wie der Pflegegrad 1 oder „Rüstig“. Der Pflegegrad 1 bedeutet, dass die Person lediglich gering in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und daher laut Pflegestärkungsgesetz nicht befugt ist, eine Pflegesachleistung seitens der Pflegeversicherung zu beziehen. Die Zuzahlung der Pflegeversicherung beläuft sich auf 125 Euro. Dementsprechend hoch ist der zu zahlende Eigenanteil. Als „rüstig“ werden Personen eingestuft, die laut Gesetz nicht pflegebedürftig sind. Für sie fallen keine Pflegekosten, lediglich eine Maßnahmenpauschale an. Diese wird in der Reform nicht berücksichtigt. Eine Übersicht über die Kosten finden sich auf den entsprechenden Internetseiten oder auf Anfrage bei den Einrichtungen.

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