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  3. Wertingen: Messerstiche beim Volksfest in Wertingen: Der Angeklagte schweigt

Wertingen
18.01.2024

Messerstiche beim Volksfest in Wertingen: Der Angeklagte schweigt

Mit einem Messer bewaffnet (hier ein Symbolbild) ist beim Wertinger Volksfest ein Mann auf einen Jugendlichen losgegangen. Nun steht er vor Gericht.
Foto: Ingo Wagner, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 16-Jähriger wird beim Wertinger Volksfest mit einem Messer verletzt. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer geht es auch um Drogen - und zwölf Halbe Bier.

Es begann mit einer Rauchpause am Rande des Wertinger Volksfestgeländes, entwickelte sich über einen verbalen Streit zur Rangelei, eskalierte dann zur Schlägerei. Und plötzlich erhält ein 16-jähriger Volksfestbesucher aus Laugna Prügel mit einem Teleskopschlagstock und zwei Messerstiche in den Oberarm und den Rücken. Ein Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts hat nun mit der Aufarbeitung der Vorkommnisse am Rande des Volksfestes im vergangenen Mai begonnen. Der Tat verdächtigt wird ein 26-jähriger gelernter Elektriker aus dem Zusamtal. Der Mann selbst schwieg zu den Vorwürfen der Staatsanwältin, er habe dem Jugendlichen die Verletzungen mit einem mitgeführten Messer im Streit zugefügt. Dem 26-Jährigen, der derzeit eine Gefängnisstrafe in einer anderen Sache absitzt, liegen zwei weitere Verstöße zur Last: Zum einen wurden bei ihm verbotene Drogen gefunden. Und dann, so die Anklage, habe der 26-Jährige schon im Dezember 2022 vor dem Haus eines Bekannten in Binswangen Benzin angezündet und ein Droh-Feuer entfacht, um eine angebliche 200-Euro-Schuld einzufordern.

Zwölf Halbe Bier werde er wohl bereits intus gehabt haben, so der geschädigte 16-Jährige gegenüber Richterin Silke Knigge und ihren Schöffen im Zeugenstand, als die Streiterei am Rande des Volksfestplatzes eskalierte. Dort hatten sich zahlreiche, vorwiegend jüngere Leute, darunter auch Kinder, versammelt. Ein 18-jähriger Kumpel des Geschädigten, nach eigener Angabe weniger alkoholisiert als dieser, erinnerte sich, wie das Ganze aus einer Nichtigkeit „völlig unsinnig zum Chaos eskalierte“. Ein Schlagstock, den der 18-Jährige „zum Selbstschutz“ bei sich trug, sei ihm von einem Begleiter des Angeklagten weggenommen und gegen ihn und den 16-Jährigen verwendet worden. Zu seinem Entsetzen habe der Angeklagte dann plötzlich ein Messer aus der Tasche gezogen und aufgeklappt. Ein Versuch, den Hals des 16-Jährigen zu treffen, wurde wohl von Umstehenden verhindert, dennoch bekam der Schüler, dessen Jacke und Pullover zerrissen wurden, zwei Stiche ab. 

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