Landgericht verurteilt Monheimer Raser zu mehr als sechs Jahren Haft
Der Monheimer Raser-Prozess vor dem Landgericht Augsburg ist zu Ende. Diese Strafen verhängt das Gericht gegen die beiden Angeklagten.
Das Landgericht Augsburg hat einen 28-Jährigen aus Monheim (Kreis Donau-Ries) wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Damit endete ein aufwendiger Prozess, der mit einer Mordanklage begonnen hatte. Diese hatte die Staatsanwaltschaft im Lauf des Verfahrens aber fallen gelassen.
Raser-Prozess von Monheim: Angeklagter muss mehr als sechs Jahre in Haft
Der Unfallverursacher erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Den Beifahrer, 29, verurteilte die 8. Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Beihilfe zu dem Kfz-Rennen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. "Es stellt sich als Irrsinn heraus", sagte der Vorsitzende Richter Roland Christiani zu der Fahrweise des Angeklagten.
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Und bitte einen lebenslangen Führerscheinentzug!!