Mann schießt aus fahrendem Auto: Job weg und saftige Strafe
Bundeswehr-Soldat benutzt in seiner Freizeit eine Schreckschusswaffe. Das hat drastische Folgen.
Es ist ein äußerst korrekt wirkender junger Mann, der da auf der Anklagebank Platz nimmt. Jackett und Krawatte sitzen perfekt, der Scheitel ist wie mit dem Lineal gezogen, die Haltung so vorbildlich wie alles andere. Man wundert sich nicht, dass der 24-jährige Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis Soldat und Feldwebel-Anwärter war. Ja, war. Denn einen Augenblick lang vergaß er seine soldatische Haltung und vermasselte alles: Im April 2017 feuerte er bei Genderkingen an einem Samstagnachmittag aus dem Fenster eines fahrenden Autos mit einer Schreckschusspistole in die Luft.
Der Mann wurde angezeigt. Die Strafe war saftig: Er erhielt einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe. Die noch schlimmere Folge: Es bedeutete auch das Aus bei der Bundeswehr.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.