
Schwerer Unfall durch Geisterfahrerin auf B2 bei Donauwörth


Eine Autofahrerin, 19, biegt falsch auf die B2 bei Donauwörth ein. Das hat schlimme Folgen. Es gibt Ärger mit Gaffern.
Auf der B2 bei Donauwörth hat sich am Freitagnachmittag ein schwerer Unfall ereignet. Verursacherin war eine Geisterfahrerin.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei befand sich die 19-Jährige mit ihrem schweren Geländewagen auf der Schellenberg-Umgehung auf dem Parkplatz in Fahrtrichtung Augsburg. Von diesem fuhr die junge Frau in einem Bogen wieder auf die Bundesstraße ein – und zwar in Richtung Berger Kreuz, also gegen den Verkehr auf der doppelspurigen Straße. Maximal 150 Meter weiter krachte die 19-Jährige mit ihrem Wagen frontal gegen einen Kleinbus. Das Ehepaar, 52 und 50 Jahre alt, das in diesem unterwegs war, erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in die Augsburger Uniklink geflogen. Die mutmaßliche Unfallverursacherin wurde mit leichten Verletzungen in die Donau-Ries-Klinik nach Donauwörth eingeliefert.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Vielleicht muss irgendwann die Entscheidung getroffen werden, dass eine Unfallstelle nicht mehr umfahren werden kann. Der Stau der sich dann vor der Unfallstelle ereignet wird dann zwar die Allgemeinheit treffen, aber eine andere Lösung scheint es nicht zu geben respektive sind zu viele "Gaffer" uneinsichtig.
Absolut unrealistisch. Abgesehen davon ab wann sperren Sie Bundesstraßen und Autobahnen? Ab jeden kleinen Blechschaden? Wenn nicht können Sie das gleich vergessen. Bis man da zum Absperrungen anfängt, wenn man erst weiss, was genau los ist (Verletzte, Tote oder nur ein kleiner Auffahrunfall).. ist es schon viel zu spät.
Gaffer gab es schon immer. Nur hatte früher so gut wie niemand eine Kamera dabei. Und wenn dann war die nicht griffbereit. Und Filmen erst recht nicht. Und Internet gab es früher auch nicht. Schon gar nicht mobil.
Das Phänomen gaffen gab es schon immer nur sind die technischen Möglichkeiten der Gaffer ganz anders geworden.
Hier hilft nur rigoroses und exemplarisches juristisches Durchgreifen mit dem Höchstmaß das zur Verfügung steht. Und handelt es sich um Minderjährige - noch nicht Strafmündige - so sind die Eltern/Erziehungsberechtigten zur Rechenschaft zu ziehen.
Fast, die Mindeststrafe gehört halt in solchen fällen zur Haftstrafe erhoben dann werden vielleicht manche eher einfach weiter fahren..