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Gericht
24.12.2014

Handwerker auf Diebestour

Das Amtsgericht in Nördlingen ist für den Landkreis Donau-Ries zuständig. Symbolbild. Schild

Das Amtsgericht Nördlingen hat einen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt.

Das Amtsgericht Nördlingen hat einen Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis verurteilt, der in den vergangenen Jahren in der Gegend auf diversen Baustellen handwerkliche Leistungen erbrachte – und an einigen dieser Orte die Gelegenheit zu Diebstählen nutzte. Zu diesem Ergebnis kam Richter Daniel Burdach in einem recht aufwendigen Verfahren. Dieses zog sich über drei Termine hinweg, bei denen eine ganze Reihe von Zeugen aussagte.

Lebensbeichte abgelegt

Mit dem 46-Jährigen stand auch ein ehemaliger Mitarbeiter vor Gericht. Er hatte gegenüber der Polizei eine Art Lebensbeichte abgelegt. In dieser sagte der 53-Jährige, er habe zusammen mit seinem Chef im Jahr 2011 aus einem Betrieb in Monheim drei Plasmafernseher gestohlen. Wert der Beute: rund 2500 Euro. Dafür muss der Helfer nun eine Geldstrafe von 750 Euro bezahlen. Er steckte den Beamten aber noch weitere Taten, die sein damaliger Chef verübt haben soll.

Dieser bestritt während des Prozesses vehement, auch nur in einem Fall etwas gestohlen zu haben. Richter Burdach glaubte dem Mann am Ende nicht. Er war davon überzeugt, dass dieser 2010 auf einer Baustelle in Monheim einen Hubwagen samt Laderampe mitgehen ließ. In einem Baumarkt in Donauwörth habe der 46-Jährige 2011 eine elektrische Schere im Wert von 500 Euro gestohlen. Anfang 2013 sei auf einem Anwesen in der Gemeinde Münster noch ein Marinefernglas (Wert: 350 Euro) hinzugekommen.

Angeklagt war zudem der angebliche Diebstahl einer Standuhr und eines Akkordeons aus einem Haus in der Gemeinde Tapfheim. Auf diesen Fall hatte die Ermittler ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter gebracht. Burdach stellte hier aber widersprüchliche Aussagen fest und sprach den 46-Jährigen in diesem Punkt frei.

Beide Seiten wollen das Urteil anfechten

Für die vier anderen Fälle verurteilte der Richter den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6750 Euro (150 Tagessätze zu je 45 Euro). Eine Strafe in gleicher Höhe hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Allerdings sah sie nur zwei Taten als erwiesen an: den Diebstahl der TV-Geräte sowie der Standuhr und des Akkordeons. Der Anwalt des Mannes hatte einen generellen Freispruch gefordert. Beide Seiten wollen das Urteil nicht akzeptieren. Somit wird es eine Berufungsverhandlung am Landgericht in Augsburg geben.

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