Es war ein ungleiches Paar, das sich da im Sommer 2011 übers Internet gefunden hatte und schließlich zusammenzog: sie eine damals gerade 18-jährige Österreicherin, er ein 42 Jahre alter Deutscher. Finanziell sah es schlecht aus bei den beiden und auch sonst war es um diese ungewöhnliche Partnerschaft nicht gut bestellt. Eine Partnerschaft, die schließlich in Prostitution und Zuhälterei mündete wie auch in Entführung eines Hundes mit versuchter Lösegelderpressung.
Von diesem Sachverhalt war am Dienstag am Ende des Prozesses das Schöffengericht am Amtsgericht Nördlingen unter Vorsitz von Andrea Eisenbarth überzeugt. Es verurteilte den jetzt 48-jährigen Mann wegen schweren Menschenhandels mit Zuhälterei und Erpressung zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.
Im Urteil inbegriffen ist zudem eine weitere Straftat: Der Angeklagte hatte 1799 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos auf Computer und Mobiltelefon gespeichert. Er lebt inzwischen in einer Landkreisgemeinde im Donau-Ries, wo die Kripo Dillingen das belastende Material im Mai 2016 in seiner Wohnung gefunden hat.
Mann erstellte eindeutige Kontaktanzeigen im Internet
Die gestrige Gerichtsverhandlung war der vorläufige juristische Schlusspunkt unter diese illegalen Machenschaften, die der Angeklagte auch zugab, wie auch unter die Partnerschaft zu der heute 24-jährigen Frau. Allerdings bestritt der Beschuldigte, sie gegen ihren Willen an Freier vermittelt zu haben.
Im Laufe des Prozesses ergab sich folgendes Bild der Ereignisse: Von 2013 bis 2015 lebten die beiden zunächst zusammen in Österreich, zeitweise dann in Würzburg, ehe sie erneut ins Heimatland der jungen Frau übersiedelten. Der Mann tat sich schwer, beruflich Fuß zu fassen, und hatte kein Einkommen. Die Frau ging Gelegenheitsjobs nach und begann schließlich eine Ausbildung. Die meiste Zeit lebte das Paar vom Erbe, das der Vater der Frau hinterlassen hatte.
Als dieses Geld spürbar zur Neige ging, kam der jetzt Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts auf eine fragwürdige Idee, sich Wünsche – beispielsweise ein Auto für sich selbst – zu finanzieren: Er wurde zum Zuhälter seiner Freundin, stellte eindeutige Kontaktanzeigen auf einschlägige Internetplattformen und bot auf diese Weise ihre Dienste als Prostituierte an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann – und nicht etwa die 24-Jährige selbst – sexuell interessierte Kunden an Land zog. Drei Freier kamen im November und Dezember 2014 zu jeweils verabredeten Terminen in die private Wohnung des Paares, um dort die Dienste der Frau in Anspruch zu nehmen. Der Lohn: jeweils 150 Euro.
Der 48-Jährige handelte gegen den Willen seiner Freundin
Der Angeklagte hatte im Vorfeld die Details mit den Kunden vereinbart – selbstständig und gegen den Willen seiner Freundin, wie diese als Zeugin aussagte. Sie sei von den Zuhälter-Aktivitäten ihres Freundes schockiert gewesen, habe sich aber nicht gegen ihn wehren können. Er habe sie mit der Drohung unter psychischen Druck gesetzt, andernfalls die Beziehung zu beenden. Diese Dominanz des Angeklagten wurde auch für das Gericht „völlig deutlich“, wie Richterin Eisenbarth sagte.
Als der vierte Freier im Terminkalender stand, war der Leidensdruck der jungen Frau so groß, dass sie zur Polizei ging und Anzeige erstattete. Daraufhin machte sich ihr Lebensgefährte mit ihrem Auto und ihrem Hund, einem reinrassigen Husky, davon – er kam zunächst in Donauwörth unter – und verlangte für deren Rückgabe 14.000 Euro „Lösegeld“. Angeblich sollte diese Summe eine Art Ablöse für das Mobiliar in der gemeinsamen Wohnung sein, das hauptsächlich von ihm stammte. Das Gericht schenkte dieser Behauptung aber keinen Glauben, zumal der Angeklagte zwei Jahre lang trotz Aufforderungen seiner Freundin keine Anstalten machte, diese Möbel abzuholen. Sie wurden letztlich entsorgt.
Verteidiger sieht Vorwürfe nicht bestätigt
Für den Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Ulrich Roßkopf, stellte sich der Sachverhalt keineswegs so eindeutig dar wie für das Gericht. Er sah die Vorwürfe des Menschenhandels und der Zuhälterei wie auch der versuchten Erpressung nicht bestätigt und forderte in beiden Anklagepunkten Freispruch. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften, den sein Mandant ja auch eingeräumt hatte, beantragte er neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Staatsanwältin Kathrin Schmid hingegen forderte drei Jahre und sechs Monate. Sie hatte keinerlei Zweifel an der Schuld des 48-Jährigen. Ihrer Ausführung folgte auch das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.